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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Sozialrecht

Rückwirkende Blindengeldzahlung

Hallo,
ich habe im Januar 2015, Blindengeld in Augsbutg beantragt. Dann kam ein Ablehnungsbescheid dem ich schriftlich im März widersprochen habe. Darauf hin kam erst Ende September die Aufforderung mich bei einem Facharzt am 20. Oktober.meine Augen auf Blindheit untersuchen zu lassen. Dort wurde meine Blindheit bestätigt. Nun zu meiner Frage:muß das Blindengeld rückwirkend also ab Antragstellung im Januar bezahlt werden?
Danke im Voraus für Ihre Antwort,
Mit freundlichen Grüßen

Stefan Steininger

Sehr geehrter Fragesteller,

die Leistung wird ab dem Monat der Antragstellung gewähert - § 7 I S. 2 BlindGeldG:

"Die Zahlung beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, frühestens jedoch mit dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt ist. "

Etwas anderes gilt natürlich dann, wenn die Blindheit erst für einen späterern Zeitpunkt festgestellt wird, also die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen

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Experte für Sozialrecht

Stefan Steininger