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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Sozialrecht

Wann tritt die Bedürftigkeit ein

Bedeutet die Einweisung in ein Pflegeheim (ca. 8 Jahre nach der Schenkung) gleichzeitig auch "Eintritt der Bedürftigkeit"? Es geht um die 10Jahresfrist bei einer Schenkung. Sozialhilfe müsste erst nach Ablauf von 10 Jahren und 2 Monaten nach der Schenkung beantragt werden, wegen Eigenleistung bis da hin.
P.S. Bundesland NRW

Jan Wilking

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Für den Eintritt der Bedürftigkeit beim Schenker innerhalb der Zehn-Jahres-Frist des § 529 Abs. 1 BGB genügt es nicht, wenn vor Ablauf dieser Frist die Umstände eingetreten sind, aus denen sich zu einem späteren Zeitpunkt eine Erschöpfung des Vermögens des Schenkers ergeben kann oder voraussichtlich ergeben wird. Entscheidend ist, dass die Erschöpfung des Vermögens innerhalb der Frist bereits eingetreten ist

Der Eintritt der Bedürftigkeit ist daher nicht automatisch der Zeitpunkt der Einweisung in ein Pflegeheim, sondern erst wenn durch die hieraus entstehenden Kosten tatsächlich die Eigenmittel aufgebraucht sind (vgl. Bundesgerichtshof, 26.10.99, Aktenzeichen X ZR 69/97).

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Jan Wilking, Rechtsanwalt

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Jan Wilking

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