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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Was kann ich tun, wenn mein Nachbar ständig zu laut feiert und meine Ruhe stört?

Sehr geehrte Rechtsanwältin,

ich wende mich an Sie, da ich dringend Rat und Hilfe benötige bezüglich eines Problems mit meinem Nachbarn. Mein Name ist Emma Jung und ich lebe in einem Mehrfamilienhaus, in dem mein Nachbar regelmäßig laute Partys feiert, die meine Ruhe und mein Wohlbefinden erheblich stören.

Die Situation ist mittlerweile unerträglich geworden, da die Feiern oft bis spät in die Nacht dauern und mit lauter Musik, Geschrei und Lärm verbunden sind. Ich habe bereits mehrmals versucht, mit meinem Nachbarn darüber zu sprechen und um Rücksichtnahme gebeten, jedoch ohne Erfolg. Auch das Hausverwaltungsbüro wurde informiert, konnte jedoch keine Lösung finden.

Ich mache mir große Sorgen um meine Gesundheit und mein Wohlbefinden, da der anhaltende Lärm mein Schlafmuster beeinträchtigt und ich mich dadurch auch in meiner Arbeit beeinträchtigt fühle. Ich fühle mich machtlos und weiß nicht, welche Schritte ich unternehmen kann, um diese Belästigung zu beenden.

Daher möchte ich Sie fragen, welche rechtlichen Möglichkeiten mir zur Verfügung stehen, um gegen meinen Nachbarn vorzugehen und die Ruhestörung zu beenden. Gibt es rechtliche Schritte, die ich einleiten kann, um meine Interessen zu schützen und für Ruhe und Ordnung in meinem Wohnhaus zu sorgen? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre Unterstützung und professionelle Beratung in dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen,
Emma Jung

Gerda Dietrich

Sehr geehrte Frau Jung,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Vertrauen in meine rechtliche Expertise. Es tut mir leid zu hören, dass Sie unter der anhaltenden Ruhestörung durch Ihren Nachbarn leiden und bereits vergeblich versucht haben, eine Lösung zu finden. Gerne möchte ich Ihnen in dieser Angelegenheit weiterhelfen und Ihnen aufzeigen, welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, um gegen die Belästigung vorzugehen.

Zunächst einmal möchte ich betonen, dass Ruhestörungen, wie Sie sie durch die lauten Partys Ihres Nachbarn erleben, rechtlich gesehen eine Verletzung Ihres Rechtes auf ungestörten Besitz darstellen. Jeder Mieter hat das Recht auf Ruhe und Ordnung in seiner Wohnung und in den gemeinschaftlich genutzten Räumen eines Mehrfamilienhauses. Wenn dieses Recht durch die ständige Lärmbelästigung verletzt wird, können Sie rechtliche Schritte einleiten, um dagegen vorzugehen.

Zunächst sollten Sie in Ihrem Mietvertrag prüfen, ob dort Regelungen zu Ruhezeiten und Lärmbelästigungen enthalten sind. Oftmals sind dort konkrete Vorschriften festgelegt, wann laute Aktivitäten verboten sind und wie sich Mieter im Falle von Ruhestörungen verhalten sollten. Falls Ihr Nachbar gegen diese Regelungen verstößt, können Sie ihn zunächst schriftlich abmahnen und auffordern, sein Verhalten zu ändern.

Sollte dies keine Besserung bringen, können Sie sich an die örtliche Polizei oder das Ordnungsamt wenden und eine Ruhestörungsanzeige erstatten. Die Behörden sind dazu verpflichtet, in solchen Fällen tätig zu werden und den Lärm zu überprüfen. Bei wiederholten Verstößen gegen die Ruhezeiten können Bußgelder verhängt werden, um den Störenfried zur Räson zu bringen.

Des Weiteren haben Sie auch die Möglichkeit, beim zuständigen Amtsgericht eine einstweilige Verfügung gegen Ihren Nachbarn zu beantragen, um die Feiern und den Lärm unverzüglich zu unterbinden. Diese Maßnahme kann schnell und effektiv Abhilfe schaffen und Ihnen wieder zu einem ungestörten Wohnen verhelfen.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen weiterhelfen und Sie in Ihrem Kampf gegen die Ruhestörung unterstützen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Beratung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Gerda Dietrich

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