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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Scheidungsrecht

Was passiert mit gemeinsamen Schulden nach der Scheidung?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Scheidungsrecht,

ich heiße Isabel Schmitt und stehe vor einer schwierigen Situation. Mein Ehemann und ich haben uns entschieden, uns scheiden zu lassen, und nun mache ich mir Gedanken über unsere gemeinsamen Schulden. Während unserer Ehe haben wir gemeinsam Kredite aufgenommen und ich frage mich, was mit diesen Schulden nach der Scheidung passiert.

Zur Ausgangssituation: Mein Ehemann und ich haben gemeinsam einen Kredit aufgenommen, um unser Haus zu finanzieren, und wir haben auch noch andere gemeinsame Schulden, die während unserer Ehe entstanden sind. Nun frage ich mich, wer nach der Scheidung für diese Schulden verantwortlich ist und wie sie aufgeteilt werden.

Meine Sorgen liegen vor allem darin, dass ich nach der Scheidung nicht alleine für die Schulden aufkommen kann und dass mein Ehemann sich weigern könnte, seinen Teil zu übernehmen. Ich möchte sicherstellen, dass ich nicht finanziell belastet werde, wenn wir uns scheiden lassen.

Daher frage ich mich, was mit unseren gemeinsamen Schulden nach der Scheidung passiert. Gibt es gesetzliche Regelungen, wie Schulden aufgeteilt werden? Kann ich mich davor schützen, für die Schulden meines Ex-Mannes verantwortlich gemacht zu werden? Gibt es Möglichkeiten, die Schulden fair aufzuteilen, so dass keiner von uns benachteiligt wird?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung bei diesem wichtigen Thema.

Mit freundlichen Grüßen,
Isabel Schmitt

Johann König

Sehr geehrte Frau Schmitt,

ich verstehe Ihre Sorgen und stehe Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, um Ihnen bei Ihrer Situation zu helfen.

In Bezug auf die gemeinsamen Schulden während Ihrer Ehe gibt es gesetzliche Regelungen, die bestimmen, wie diese nach der Scheidung aufgeteilt werden. Grundsätzlich gilt, dass Sie und Ihr Ehemann als Ehepartner für die während der Ehe entstandenen Schulden gemeinsam haften. Das bedeutet, dass beide Parteien für die gesamten Schulden verantwortlich sind, unabhhängig davon, wer den Kredit aufgenommen hat oder wer die Schulden verursacht hat.

Im Rahmen des Scheidungsverfahrens wird das Gericht eine Regelung zur Aufteilung der Schulden treffen. Es wird dabei berücksichtigen, wer während der Ehe finanziell besser gestellt war, wer die Schulden verursacht hat und wer nach der Scheidung besser in der Lage ist, die Schulden zu tragen. Das Gericht wird versuchen, eine faire und gerechte Lösung zu finden, die beide Parteien angemessen berücksichtigt.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Gericht keine Entscheidung über die Aufteilung von Schulden treffen kann, die vor der Ehe entstanden sind oder die von einem der Ehepartner alleine verursacht wurden. In diesem Fall bleibt derjenige, der die Schulden gemacht hat, in der Regel auch allein dafür haftbar.

Um sich vor der Übernahme der Schulden Ihres Ex-Mannes zu schützen, ist es ratsam, eine genaue Aufstellung aller gemeinsamen Schulden zu erstellen und gegebenenfalls einen Anwalt hinzuzuziehen, um Ihre Interessen zu vertreten. Sie sollten auch prüfen, ob es möglich ist, eine Vereinbarung mit Ihrem Ehemann zu treffen, die die Aufteilung der Schulden regelt und sicherstellt, dass Sie nicht einseitig belastet werden.

Insgesamt sollten Sie sich im Scheidungsprozess von einem erfahrenen Anwalt für Scheidungsrecht beraten lassen, um sicherzustellen, dass Ihre finanziellen Interessen gewahrt bleiben und Sie nicht unangemessen benachteiligt werden.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen weiter zu klären.

Mit freundlichen Grüßen,

Johann König
Rechtsanwalt für Scheidungsrecht

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Johann König