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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Scheidungsrecht

Welche Folgen hat eine Scheidung für das gemeinsame Vermögen?

Sehr geehrte Rechtsanwältin,

ich heiße Lukas Weinert und stehe vor der schwierigen Entscheidung, mich von meiner Ehefrau scheiden zu lassen. Wir haben während unserer Ehezeit gemeinsames Vermögen angesammelt, darunter ein Haus, ein Auto und diverse Konten. Nun mache ich mir Sorgen darüber, welche Folgen eine Scheidung für unser gemeinsames Vermögen haben könnte.

Momentan leben wir noch zusammen, jedoch ist das Verhältnis zwischen uns zerrüttet und eine einvernehmliche Trennung scheint leider nicht mehr möglich zu sein. Ich befürchte, dass es zu einem Rosenkrieg kommen könnte und möchte daher im Voraus über mögliche Konsequenzen informiert sein.

Mich interessiert besonders, wie das Vermögen im Falle einer Scheidung aufgeteilt wird und ob ich Anspruch auf bestimmte Güter habe. Wie sieht es mit dem Haus aus, das wir gemeinsam finanziert haben? Kann ich auf einen gerechten Ausgleich hoffen oder droht mir der Verlust meines Eigenheims?

Ich bin sehr besorgt über meine finanzielle Zukunft und möchte sicherstellen, dass ich nach der Scheidung nicht vor dem Nichts stehe. Gibt es Möglichkeiten, mein Vermögen zu schützen oder einen gerechten Ausgleich zu erzielen? Welche Schritte sollte ich nun unternehmen, um mich bestmöglich auf eine mögliche Scheidung vorzubereiten?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Lukas Weinert

Johann König

Sehr geehrter Herr Weinert,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Vertrauen in meine Expertise als Rechtsanwalt für Scheidungsrecht. Ich kann Ihre Sorgen und Ängste in Bezug auf die bevorstehende Scheidung und die damit verbundenen finanziellen Konsequenzen gut nachvollziehen. Eine Scheidung ist in der Regel eine sehr emotionale und belastende Situation, besonders wenn es um die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens geht.

In Deutschland gilt grundsätzlich der Grundsatz der Zugewinngemeinschaft, wenn keine anderslautenden vertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden. Das bedeutet, dass während der Ehezeit erwirtschaftete Vermögenswerte zwischen den Ehepartnern hälftig geteilt werden, sofern keine besonderen Umstände vorliegen. Das Vermögen, das vor der Ehe erworben wurde, bleibt in der Regel Eigentum des jeweiligen Ehepartners.

Im Falle eines gemeinsam finanzierten Hauses, wie in Ihrem Fall, wird der Zugewinn in der Regel auf Basis des Wertzuwachses seit Eheschließung berechnet. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass nicht der gesamte Wert des Hauses, sondern nur der Zugewinn, also die Wertsteigerung seit der Eheschließung, berücksichtigt wird. Hierbei können verschiedene Faktoren wie Renovierungen, Wertsteigerungen durch Marktentwicklungen oder auch Schulden, die während der Ehezeit getilgt wurden, eine Rolle spielen.

Es ist durchaus möglich, einen gerechten Ausgleich zu erzielen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie einen größeren Beitrag zum Vermögenszuwachs geleistet haben oder wenn besondere Umstände vorliegen, die eine ungleiche Verteilung rechtfertigen. Es ist daher ratsam, alle relevanten Unterlagen und Nachweise zu sammeln, die Ihre finanzielle Situation während der Ehe belegen.

Um sich bestmöglich auf eine mögliche Scheidung vorzubereiten, empfehle ich Ihnen, sich frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen und sich über Ihre Rechte und Pflichten im Scheidungsverfahren informieren zu lassen. Es kann auch sinnvoll sein, eine außergerichtliche Einigung mit Ihrer Ehefrau anzustreben, um einen langwierigen und kostspieligen Rosenkrieg zu vermeiden.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Ihr Vermögen zu schützen, z.B. durch die Erstellung eines Ehevertrags oder die Absicherung von Unterhaltsansprüchen. Gerne stehe ich Ihnen für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen zu geben.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Johann König, Rechtsanwalt

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