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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Nachbarschaftsrecht

Wer ist für die Reinigung des gemeinsamen Gehwegs zuständig?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich wende mich an Sie, da ich in meiner Nachbarschaft ein Problem mit dem gemeinsamen Gehweg habe. Mein Name ist Dennis Waldner und ich lebe in einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Parteien. Der Gehweg vor unserem Haus wird von allen Bewohnern genutzt, da er als Zugang zu den einzelnen Wohnungen dient.

Leider wird der Gehweg in letzter Zeit zunehmend verschmutzt und vernachlässigt. Es liegen Laub, Müll und sogar Hundekot auf dem Gehweg, was nicht nur unansehnlich ist, sondern auch ein hygienisches Problem darstellt. Ich habe bereits versucht, mit meinen Nachbarn darüber zu sprechen, doch leider konnte keine Einigung erzielt werden, wer für die Reinigung des Gehwegs zuständig ist.

Ich mache mir Sorgen, dass die Situation sich verschlechtern könnte und es zu Konflikten unter den Nachbarn kommt. Daher bitte ich Sie um Rat, wer eigentlich für die Reinigung des gemeinsamen Gehwegs zuständig ist. Gibt es gesetzliche Regelungen oder Vereinbarungen, die hier greifen? Welche Möglichkeiten habe ich, um eine Lösung für dieses Problem zu finden und wie kann ich sicherstellen, dass der Gehweg regelmäßig gereinigt wird?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und freue mich auf Ihre Expertise in dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen,
Dennis Waldner

Paul Heuser

Sehr geehrter Herr Waldner,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Problems mit dem gemeinsamen Gehweg in Ihrer Nachbarschaft. Ich verstehe Ihre Sorge und werde versuchen, Ihnen so ausführlich wie möglich zu helfen.

Grundsätzlich gilt, dass der Gehweg vor einem Mehrfamilienhaus in der Regel Gemeinschaftseigentum ist und somit von allen Bewohnern gemeinschaftlich genutzt und gepflegt werden sollte. Die Reinigung und Instandhaltung des Gehwegs ist somit eine gemeinsame Verantwortung aller Bewohner des Hauses. Diese Verantwortung ergibt sich aus dem Grundsatz der Gemeinschaftspflege und der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Sollte es keine klare Regelung oder Absprache in der Hausordnung oder in einem Mietvertrag geben, wer für die Reinigung des Gehwegs zuständig ist, empfehle ich Ihnen, das Gespräch mit Ihren Nachbarn erneut zu suchen und gemeinsam eine Lösung zu finden. Es könnte beispielsweise vereinbart werden, dass die Bewohner abwechselnd oder in festgelegten Intervallen für die Reinigung des Gehwegs zuständig sind.

Falls keine Einigung erzielt werden kann oder einzelne Bewohner sich nicht an der Reinigung beteiligen möchten, können Sie sich an den Vermieter oder die Hausverwaltung wenden und das Problem schildern. In vielen Fällen sind Vermieter oder Hausverwaltungen bereit, sich um die Reinigung des Gehwegs zu kümmern oder entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Sollte auch das keinen Erfolg bringen, können Sie sich an das örtliche Ordnungsamt oder an eine Schiedsstelle wenden und um Unterstützung bitten. Diese Behörden können vermitteln und gegebenenfalls eine Lösung für das Problem finden.

Es ist wichtig, dass Sie als Bewohner aktiv werden und nicht einfach hinnehmen, dass der Gehweg verschmutzt bleibt. Eine regelmäßige Reinigung des Gehwegs ist nicht nur für das Erscheinungsbild der Nachbarschaft wichtig, sondern auch für die Sicherheit und die Hygiene.

Ich hoffe, dass meine Tipps Ihnen bei der Lösung des Problems helfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie weitere Unterstützung benötigen.

Mit freundlichen Grüßen,
Paul Heuser, Rechtsanwalt

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Paul Heuser