Kann ich meinen Nachbarn dazu zwingen, seinen Hund anzuleinen, wenn er ständig bellt?
Juni 10, 2023 | 50,00 EUR | beantwortet von Lucas Schmidt
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich heiße Greta Meyer und wohne in einer kleinen Siedlung mit engen Nachbarschaftsverhältnissen. Vor einiger Zeit ist ein neuer Nachbar eingezogen, der einen großen Hund besitzt. Leider bellt dieser Hund ständig, vor allem nachts, und stört dadurch die Ruhe in unserer Siedlung. Ich habe meinen Nachbarn bereits mehrmals höflich darauf hingewiesen, dass er seinen Hund bitte anleinen soll, wenn er draußen ist, aber bisher hat sich nichts geändert. Ich fühle mich dadurch belästigt und gestört und frage mich, ob ich rechtlich dagegen vorgehen kann.
Mein Anliegen ist es, herauszufinden, ob ich meinen Nachbarn dazu zwingen kann, seinen Hund anzuleinen, um die Ruhe und den Frieden in unserer Nachbarschaft wiederherzustellen. Ich mache mir Sorgen um meine eigene Lebensqualität und die meiner Nachbarn, da der Lärm des bellenden Hundes uns allen den Schlaf raubt und die Nerven strapaziert. Gibt es rechtliche Möglichkeiten, um eine Lösung für dieses Problem zu finden? Kann ich meinen Nachbarn auf Unterlassung verklagen oder gibt es andere rechtliche Schritte, die ich unternehmen kann?
Ich hoffe, Sie können mir mit Ihrem Fachwissen und Ihrer Erfahrung auf diesem Gebiet weiterhelfen und mir Möglichkeiten aufzeigen, wie ich gegen das ständige Gebell des Hundes meines Nachbarn vorgehen kann. Ich freue mich auf Ihre Unterstützung und bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Greta Meyer
Sehr geehrte Frau Meyer,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des ständigen Gebells des Hundes Ihres Nachbarn und der möglichen rechtlichen Schritte, die Sie dagegen unternehmen können. Als Rechtsanwalt für das Nachbarschaftsrecht kann ich Ihnen hierbei gerne weiterhelfen.
Zunächst einmal ist wichtig zu wissen, dass das ständige Bellen eines Hundes tatsächlich als Lärmbelästigung angesehen werden kann, die das Recht auf Ruhe und Erholung beeinträchtigt. In Deutschland gibt es Regelungen zum Schutz vor Lärmbelästigung, die auch für Tierlärm gelten. So ist zum Beispiel in den örtlichen Ordnungsbehörden geregelt, dass Tierhalter dafür Sorge tragen müssen, dass ihre Tiere keine erheblichen Geräusche verursachen, die die Nachbarn stören.
In Ihrem Fall haben Sie bereits versucht, den Nachbarn höflich darauf hinzuweisen, dass sein Hund das ständige Bellen einstellen soll, jedoch ohne Erfolg. In einem nächsten Schritt könnten Sie sich an die örtliche Ordnungsbehörde oder das zuständige Umweltamt wenden und eine Beschwerde wegen Lärmbelästigung durch den Hund einreichen. Die Behörde ist dann dazu verpflichtet, der Sache nachzugehen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um die Lärmbelästigung zu beenden.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Ihren Nachbarn auf Unterlassung zu verklagen. Dafür müssten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, der die entsprechenden rechtlichen Schritte einleitet. In einem solchen Verfahren würde geprüft werden, ob tatsächlich eine wesentliche Beeinträchtigung Ihrer Lebensqualität durch das ständige Gebell vorliegt und ob Ihr Nachbar dazu verpflichtet werden kann, seinen Hund anzuleinen oder anderweitige Maßnahmen zu ergreifen, um die Lärmbelästigung zu beenden.
Es ist wichtig, dass Sie alle Ihre Bemühungen, den Konflikt auf friedliche Weise zu lösen, dokumentieren. Notieren Sie sich beispielsweise die Zeiten, an denen der Hund bellt, und alle Ihre Gespräche und schriftlichen Aufforderungen an den Nachbarn. Diese Informationen können im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung hilfreich sein.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Lösung dieses Problems. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Lucas Schmidt, Rechtsanwalt
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