Brunnenbau in Wasserschutzzohne IIIA zulässig ?
September 2, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Bernhard Müller
Ich habe einen Brunnenbau gemeldet, der wegen Lage in Schutzzohne IIIA bis zur Klärung der Prüfung auf Genehmigungsnotwendigkeit § 5 (3) Ziffer 38 der örtlichen Schutzgebietsverordnung ohne Begründung gestopt wurde.
Tiefe 6 M, Pumpvolumen kleiner 10 m3, geschlossenes System. Einsatz nur für Rückführung ins Grundwasser mittels Gartenwässerung, statt Trinkwasser zur Gartenwässerung nutzen.
Mind. 3 Brunnen im Umkreis 100m gleiche Schutzzohne IIIA
Grundstückerschliessung Gemeinde mit vielen Wassergräben Inhalt großer 100 m3 aus Grundwasserförderung in ca. 300m gleiche Schutzzohne IIIA
Was kann ich machen um den Brunnen zu erstellen und betreiben?
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie müssen zunächst abwarten, bis das Amt seine Prüfung beendet hat und Sie einen Verwaltungsakt bekommen, indem endgültig entschieden wird, ob Sie den Brunnen bauen dürfen.
Wenn in dem Verwaltungsakt endgültig entschieden wird, dass Sie nicht bauen dürfen, legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein und warten den Widerspruchbescheid ab. Wenn darin keine Abhilfe geschaffen wird, legen Sie eine kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht ein.
Wenn Sie innerhalb von 3 Monaten ohne hinreichenden Grund keinen endgültigen Verwaltungsakt bekommen, reichen Sie eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht gegen die Behörde ein.
Im Übrigen stimmt es nicht, dass es sich bei Ihrem Brunnen um ein geschlossenes System handelt. Denn selbst wenn das Wasser nur zur Gartenwässerung benutzt wird, verdunstet immer ein Teil des Wassers und nur ein Teil gelangt direkt wieder ins Grundwasser. Deshalb wird es sich wohl nur um ein halbgeschlossenes System handeln.
Mit freundlichen Grüßen.
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