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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Medizinrecht

Kann ich den Arzt haftbar machen, wenn er mich nicht ausreichend über die Risiken einer Behandlung aufgeklärt hat?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Medizinrecht,

ich habe kürzlich eine medizinische Behandlung durchführen lassen und bin besorgt, dass der behandelnde Arzt mich nicht ausreichend über die Risiken der Behandlung aufgeklärt hat. Ich heiße Andrea Maier und habe mich einer Operation unterzogen, bei der es zu Komplikationen kam.

Vor der Operation habe ich einige Fragen zu den Risiken gestellt, jedoch fühlte ich mich vom Arzt nicht ausreichend informiert. Ich habe im Nachhinein erfahren, dass es zu schwerwiegenden Komplikationen kommen kann, über die mir der Arzt nicht gesprochen hat. Dadurch fühle ich mich nun unsicher und frage mich, ob ich den Arzt für sein Versäumnis haftbar machen kann.

Ich mache mir Sorgen um meine Gesundheit und frage mich, ob die unzureichende Aufklärung über die Risiken der Behandlung meine Rechte als Patientin verletzt. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, um den Arzt zur Verantwortung zu ziehen? Kann ich Schadensersatzansprüche geltend machen und wie sollte ich in dieser Situation vorgehen?

Ich freue mich über Ihre Einschätzung und mögliche Lösungsvorschläge in Bezug auf meine Situation. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Andrea Maier

Jenny Richter

Sehr geehrte Frau Maier,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen in meine Expertise als Rechtsanwältin für Medizinrecht. Es tut mir leid zu hören, dass Sie nach Ihrer Operation mit Komplikationen zu kämpfen haben und sich nicht ausreichend über die Risiken der Behandlung informiert fühlen.

In Deutschland besteht für Ärzte die gesetzliche Verpflichtung, ihre Patienten umfassend über sämtliche Risiken einer medizinischen Behandlung aufzuklären. Diese Aufklärungspflicht basiert auf dem Patientenrechtegesetz und dient dazu, dem Patienten die Möglichkeit zu geben, eine informierte Entscheidung über die Behandlung zu treffen. Wenn der behandelnde Arzt diese Pflicht verletzt und Sie nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt hat, könnte dies ein Verstoß gegen Ihre Rechte als Patientin darstellen.

In Ihrem Fall, in dem es zu schwerwiegenden Komplikationen kam, die Ihnen nicht vorher bekannt waren, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen den Arzt geltend zu machen. Um dies erfolgreich zu tun, müssten Sie nachweisen, dass der Arzt seine Aufklärungspflicht verletzt hat und dass die Komplikationen auf diese unzureichende Aufklärung zurückzuführen sind.

Es ist ratsam, sich in einer solchen Situation an einen spezialisierten Anwalt für Medizinrecht zu wenden, der Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen kann. Der Anwalt kann prüfen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, ob die Aufklärungspflicht verletzt wurde und welche Schadensersatzansprüche Sie geltend machen können.

Um den Arzt zur Verantwortung zu ziehen, ist es wichtig, alle relevanten Unterlagen und Informationen zu sammeln, die Ihre Behandlung betreffen. Dazu gehören unter anderem Arztbriefe, Behandlungsunterlagen, Gutachten und Zeugenaussagen. Mit diesen Unterlagen kann der Anwalt Ihre rechtliche Situation einschätzen und Ihnen mögliche Lösungswege aufzeigen.

Ich empfehle Ihnen, zeitnah einen Termin bei einem Anwalt für Medizinrecht zu vereinbaren, um Ihre Rechte als Patientin zu schützen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Ich hoffe, dass Ihnen meine Einschätzung und möglichen Lösungsansätze weiterhelfen und wünsche Ihnen alles Gute für Ihre weitere Genesung.

Mit freundlichen Grüßen,
Jenny Richter
Rechtsanwältin für Medizinrecht

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Jenny Richter