Was muss ich beachten, wenn ich Bilder von Veranstaltungen auf meiner Webseite veröffentlichen möchte?
März 3, 2022 | 55,00 EUR | beantwortet von Isabel Tressel
Sehr geehrte Anwältin für Medienrecht,
ich betreibe eine Webseite, auf der ich regelmäßig über verschiedene Veranstaltungen berichte und auch Bilder von diesen Veranstaltungen veröffentliche. Bisher habe ich die Bilder immer ohne Probleme hochgeladen, aber nun habe ich Bedenken, ob ich dabei eventuell gegen das Medienrecht verstoße. Ich habe gehört, dass es wichtig ist, die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen zu beachten und eventuell sogar eine Einwilligung einzuholen. Stimmt das?
Ich habe Angst, dass ich rechtliche Konsequenzen befürchten muss, wenn ich weiterhin Bilder von Veranstaltungen auf meiner Webseite veröffentliche, ohne die erforderlichen rechtlichen Vorgaben zu beachten. Ich möchte auf keinen Fall in rechtliche Schwierigkeiten geraten und deshalb würde ich gerne wissen, was ich genau beachten muss, wenn ich Bilder von Veranstaltungen auf meiner Webseite veröffentlichen möchte.
Können Sie mir bitte erklären, welche rechtlichen Vorgaben ich beachten muss, wenn es um die Veröffentlichung von Bildern von Veranstaltungen geht? Muss ich die abgebildeten Personen um Erlaubnis bitten oder reicht es, wenn ich sie unkenntlich mache? Gibt es Ausnahmen, bei denen ich keine Einwilligung einholen muss?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe und bin gespannt auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Renata Weinert
Sehr geehrte Frau Weinert,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Veröffentlichung von Bildern von Veranstaltungen auf Ihrer Webseite und den damit verbundenen rechtlichen Vorgaben im Medienrecht. Es ist wichtig, die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen zu beachten, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Grundsätzlich gilt, dass Sie für die Veröffentlichung von Bildern von Veranstaltungen die Einwilligung der abgebildeten Personen einholen sollten. Dies bedeutet, dass Sie die Personen informieren müssen, dass Sie Fotos von ihnen machen und diese auf Ihrer Webseite veröffentlichen möchten. Die Einwilligung sollte idealerweise schriftlich erfolgen, um im Falle von Streitigkeiten einen Nachweis zu haben.
Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen Sie keine Einwilligung benötigen. Zum Beispiel, wenn die abgebildeten Personen nur als Beiwerk auf dem Bild erscheinen und nicht im Fokus stehen. In diesem Fall handelt es sich um eine sogenannte „unerhebliche Personenabbildung“, bei der die Persönlichkeitsrechte der Personen nicht verletzt werden.
Wenn Sie die abgebildeten Personen unkenntlich machen, ist dies ebenfalls eine Möglichkeit, um die Persönlichkeitsrechte zu wahren. Dies kann beispielsweise durch eine Verpixelung oder das Überdecken des Gesichts erfolgen.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass Sie bei der Veröffentlichung von Bildern von Veranstaltungen darauf achten müssen, dass keine anderen Rechte Dritter verletzt werden. Dies betrifft beispielsweise Urheberrechte an Kunstwerken oder Markenrechte an Logos, die auf den Bildern zu sehen sind.
Insgesamt ist es ratsam, vor der Veröffentlichung von Bildern von Veranstaltungen eine rechtliche Prüfung vorzunehmen, um sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen Vorgaben einhalten. Bei Unsicherheiten oder Fragen können Sie sich gerne an einen spezialisierten Anwalt für Medienrecht wenden, um sich beraten zu lassen.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und beantworten Ihre Fragen. Sollten Sie weitere Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Isabel Tressel
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