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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Medienrecht

Kann ich ohne Einwilligung Fotos von anderen Personen auf meiner Website veröffentlichen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Medienrecht,

ich heiße Zofia Kieselbach und betreibe eine Website, auf der ich regelmäßig über verschiedene Themen berichte. In letzter Zeit habe ich vermehrt Fotos von Veranstaltungen und öffentlichen Events gemacht, auf denen auch andere Personen zu sehen sind. Nun frage ich mich, ob ich diese Fotos ohne die Einwilligung der abgebildeten Personen auf meiner Website veröffentlichen darf.

Ich bin mir unsicher, da ich gelesen habe, dass das Recht am eigenen Bild geschützt ist und ich möglicherweise gegen Datenschutzgesetze verstoßen könnte, wenn ich die Fotos einfach so online stelle. Andererseits sehe ich auch viele andere Websites, auf denen Fotos von Veranstaltungen oder öffentlichen Plätzen mit Personen veröffentlicht werden, ohne dass die abgebildeten Personen ihre Einwilligung gegeben haben.

Meine Sorge ist, dass ich rechtliche Konsequenzen befürchten muss, wenn ich die Fotos ohne Einwilligung veröffentliche. Gleichzeitig möchte ich aber auch nicht auf die Veröffentlichung von Fotos verzichten, da sie einen wichtigen Bestandteil meiner Website darstellen und meine Leserinnen und Leser interessieren.

Können Sie mir bitte sagen, ob ich die Fotos ohne Einwilligung der abgebildeten Personen auf meiner Website veröffentlichen darf? Gibt es vielleicht bestimmte Ausnahmen oder Regelungen, die ich beachten sollte, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein? Ich freue mich auf Ihre Einschätzung und mögliche Lösungsvorschläge.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,

Zofia Kieselbach

Isabel Tressel

Sehr geehrte Frau Kieselbach,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Veröffentlichung von Fotos von Veranstaltungen und öffentlichen Events auf Ihrer Website, auf denen auch andere Personen zu sehen sind. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken über mögliche rechtliche Konsequenzen machen, insbesondere in Bezug auf das Recht am eigenen Bild und Datenschutzgesetze.

Das Recht am eigenen Bild ist tatsächlich ein wichtiges rechtliches Prinzip, das Personen vor ungewollter Verbreitung und Nutzung ihrer Abbildungen schützen soll. Grundsätzlich dürfen Fotos, auf denen Personen erkennbar abgebildet sind, nicht ohne deren Einwilligung veröffentlicht werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die abgebildeten Personen nicht Teil der Veranstaltung sind, sondern zufällig im Hintergrund oder als Passanten aufgenommen werden.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von diesem Grundsatz. Zum Beispiel kann die Veröffentlichung von Fotos ohne Einwilligung zulässig sein, wenn die abgebildeten Personen Personen der Zeitgeschichte sind oder wenn die Fotos im Rahmen der Berichterstattung über ein Ereignis von öffentlichem Interesse gemacht wurden. In diesem Fall könnte das Recht auf Meinungsfreiheit und Pressefreiheit überwiegen.

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, empfehle ich Ihnen, folgende Punkte zu beachten:

1. Bitten Sie die abgebildeten Personen um ihre Einwilligung zur Veröffentlichung der Fotos. Dies ist die sicherste und einfachste Lösung, um mögliche rechtliche Probleme zu vermeiden.

2. Vermeiden Sie Fotos, auf denen Personen zufällig im Hintergrund oder als Passanten abgebildet sind. Konzentrieren Sie sich stattdessen auf die Hauptpersonen und Akteure der Veranstaltung.

3. Kennzeichnen Sie die Fotos deutlich als Reportage oder Dokumentation und stellen Sie sicher, dass die Veröffentlichung im öffentlichen Interesse liegt.

4. Informieren Sie sich über die konkreten Datenschutzgesetze in Ihrem Land und halten Sie sich an die geltenden Bestimmungen.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen allgemeiner Natur sind und keine individuelle Rechtsberatung darstellen. Ich empfehle Ihnen, im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt für Medienrecht zu konsultieren, um eine genaue Einschätzung Ihrer Situation zu erhalten.

Ich hoffe, dass diese Hinweise Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Website und der Veröffentlichung von Fotos.

Mit freundlichen Grüßen,

Isabel Tressel
Rechtsanwältin für Medienrecht

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Isabel Tressel