Darf ich Screenshots von Webseiten in meinen Präsentationen verwenden?
März 10, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Isabel Tressel
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Medienrecht,
ich heiße Valentina Prestel und arbeite als Marketingmanagerin in einem mittelständischen Unternehmen. Für meine Präsentationen nutze ich oft Screenshots von verschiedenen Webseiten, um bestimmte Inhalte oder Trends zu visualisieren. Bisher habe ich mir keine Gedanken darüber gemacht, ob ich diese Screenshots einfach verwenden darf oder ob es rechtliche Einschränkungen gibt.
Ich mache mir Sorgen, dass ich möglicherweise gegen das Urheberrecht verstoße, wenn ich Screenshots von Webseiten in meinen Präsentationen verwende. Gibt es bestimmte Richtlinien oder Regeln, die ich beachten muss, um sicherzustellen, dass ich keine rechtlichen Probleme bekomme? Gibt es vielleicht sogar Ausnahmen oder spezielle Regelungen, die es mir erlauben, Screenshots von Webseiten in meinen Präsentationen zu verwenden?
Ich möchte sicherstellen, dass ich meine Präsentationen rechtlich einwandfrei gestalte und keine Risiken eingehe. Können Sie mir bitte Auskunft darüber geben, ob ich Screenshots von Webseiten in meinen Präsentationen verwenden darf und welche Schritte ich gegebenenfalls unternehmen sollte, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Valentina Prestel
Sehr geehrte Frau Prestel,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Verwendung von Screenshots von Webseiten in Ihren Präsentationen und möglichen rechtlichen Risiken. Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, dass das Urheberrecht auch für digitale Inhalte wie Webseiten gilt und somit auch Screenshots davon unter den Schutz des Urheberrechts fallen können.
Grundsätzlich ist es so, dass die Erstellung und Verbreitung von Screenshots von Webseiten eine Vervielfältigung und eventuell auch eine Verbreitung geschützter Inhalte darstellen kann. Dies kann gegen das Urheberrecht verstoßen, wenn Sie nicht die erforderlichen Rechte zur Verwendung der Inhalte haben. Es ist daher ratsam, vor der Verwendung von Screenshots in Ihren Präsentationen sicherzustellen, dass Sie entweder die Zustimmung des Rechteinhabers haben oder dass die Nutzung durch eine gesetzliche Ausnahme oder Schranke gedeckt ist.
Eine Möglichkeit, rechtliche Probleme zu umgehen, ist die Nutzung von Screenshots von Webseiten, die unter einer Creative Commons-Lizenz stehen oder deren Inhalte ausdrücklich zur freien Verwendung freigegeben sind. In diesem Fall müssen Sie jedoch die Lizenzbedingungen beachten und gegebenenfalls den Urheber nennen.
Eine weitere Möglichkeit wäre die Verwendung von Screenshots im Rahmen des Zitatrechts. Das Zitatrecht erlaubt die Verwendung geschützter Inhalte, wenn sie im Zusammenhang mit einem Zitat stehen und der Zweck der Präsentation die Information der Öffentlichkeit ist. Es ist jedoch wichtig, dass die Quelle des Screenshots angegeben wird und dass der Umfang der Verwendung angemessen ist.
Um auf der sicheren Seite zu sein, empfehle ich Ihnen daher, vor der Verwendung von Screenshots in Ihren Präsentationen die Rechtmäßigkeit der Nutzung zu prüfen. Falls Sie unsicher sind, ob Sie die erforderlichen Rechte haben, können Sie auch direkt beim Rechteinhaber um Erlaubnis fragen oder einen Rechtsanwalt für Medienrecht konsultieren.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und Sie können Ihre Präsentationen in Zukunft rechtlich einwandfrei gestalten. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Isabel Tressel
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