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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Internet-,Computerrecht

Welche rechtlichen Konsequenzen hat Cybermobbing?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Internet- und Computerrecht,

ich wende mich an Sie mit einer dringenden Frage zum Thema Cybermobbing. In den letzten Wochen wurde ich vermehrt Opfer von Mobbingattacken im Internet. Dies äußerte sich vor allem durch beleidigende Kommentare und diffamierende Posts in sozialen Medien. Ich fühle mich dadurch zunehmend belästigt und verletzt und weiß nicht, wie ich mich dagegen wehren kann.

Die Situation hat sich inzwischen so zugespitzt, dass ich ernsthafte Sorgen um meine Sicherheit und meinen Ruf im Internet habe. Ich habe bereits versucht, die Täter zu blockieren und habe auch die Plattformbetreiber über die Vorfälle informiert, jedoch ohne Erfolg. Ich fühle mich hilflos und weiß nicht, welche rechtlichen Schritte ich gegen die Täter einleiten kann.

Daher möchte ich von Ihnen wissen, welche rechtlichen Konsequenzen Cybermobbing haben kann und welche Möglichkeiten es gibt, dagegen vorzugehen. Gibt es spezielle Gesetze oder Regelungen, die mich als Opfer von Cybermobbing schützen? Wie kann ich die Täter zur Verantwortung ziehen und Schadensersatzansprüche geltend machen? Welche rechtlichen Schritte empfehlen Sie mir, um mich effektiv gegen Cybermobbing zu wehren?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre fachkundige Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Erika Köhler

Otto Schäfer

Sehr geehrte Frau Köhler,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Cybermobbing. Es tut mir leid zu hören, dass Sie Opfer von Mobbingattacken im Internet geworden sind und sich dadurch belästigt und verletzt fühlen. Cybermobbing ist ein ernsthaftes Problem, das leider immer häufiger vorkommt und ernsthafte Auswirkungen auf die Betroffenen haben kann.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Cybermobbing strafrechtlich verfolgt werden kann. In Deutschland gibt es verschiedene Gesetze, die die Verbreitung von beleidigenden oder diffamierenden Inhalten im Internet verbieten. Dazu gehören unter anderem der § 185 StGB (Beleidigung), der § 186 StGB (Üble Nachrede) und der § 187 StGB (Verleumdung). Wenn Sie also Opfer von Cybermobbing werden, können Sie strafrechtliche Schritte gegen die Täter einleiten.

Darüber hinaus gibt es auch zivilrechtliche Möglichkeiten, sich gegen Cybermobbing zur Wehr zu setzen. Sie können beispielsweise Schadensersatzansprüche gegen die Täter geltend machen, wenn Sie durch ihre Handlungen einen finanziellen Schaden erlitten haben. Auch können Sie Unterlassungsansprüche gegen die Täter durchsetzen, um sicherzustellen, dass sie keine weiteren beleidigenden oder diffamierenden Inhalte über Sie verbreiten.

Es ist wichtig, dass Sie Beweise für das Cybermobbing sammeln, um Ihre Ansprüche gegen die Täter zu belegen. Speichern Sie daher alle beleidigenden Kommentare, diffamierenden Posts und sonstigen Beweismittel, die Ihre Situation belegen. Diese Beweise können dann als Grundlage für strafrechtliche und zivilrechtliche Schritte dienen.

Ich empfehle Ihnen dringend, einen Rechtsanwalt für Internet- und Computerrecht zu konsultieren, der Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegen die Täter helfen kann. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen dabei helfen, die rechtlichen Schritte einzuleiten und Ihre Interessen effektiv zu vertreten.

Ich hoffe, dass meine Ausführungen Ihnen weiterhelfen und Sie ermutigen, sich gegen das Cybermobbing zu wehren. Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Otto Schäfer

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