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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Internet-,Computerrecht

Ist es erlaubt, im Internet gefälschte Produkte zu verkaufen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich wende mich an Sie, da ich unsicher bin, ob es erlaubt ist, im Internet gefälschte Produkte zu verkaufen. Ich betreibe einen Online-Shop und habe kürzlich Produkte angeboten, die ich von einem Lieferanten erhalten habe, von dem ich vermute, dass es sich um Fälschungen handelt. Ich habe dies zunächst nicht bemerkt, da die Produkte äußerlich originalgetreu aussahen. Erst als ein Kunde reklamierte, dass die Qualität nicht der erwarteten entsprach, kamen Zweifel auf.

Ich bin besorgt darüber, ob ich rechtliche Konsequenzen zu befürchten habe, wenn ich weiterhin gefälschte Produkte verkaufe. Ich möchte keinesfalls gegen das Gesetz verstoßen und bin bereit, mein Geschäftsmodell anzupassen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Welche Möglichkeiten habe ich, um meine Situation zu klären und welche Handlungsempfehlungen können Sie mir geben, um möglichen rechtlichen Problemen vorzubeugen?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre professionelle Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Peter Vollbrecht

Otto Schäfer

Sehr geehrter Herr Vollbrecht,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Verkaufs von möglicherweise gefälschten Produkten in Ihrem Online-Shop. Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, dass der Handel mit gefälschten Produkten in Deutschland und vielen anderen Ländern illegal ist und erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Der Verkauf von gefälschten Produkten verstößt in erster Linie gegen das Markenrecht. Unter Markenrecht versteht man das Recht, exklusiv über die Verwendung eines Zeichens für Waren oder Dienstleistungen zu verfügen. Wenn Sie Produkte verkaufen, die Markenrechte verletzen, können die Markeninhaber rechtliche Schritte gegen Sie einleiten. Dies kann sich in Form von Abmahnungen, Schadensersatzforderungen oder sogar gerichtlichen Klagen äußern.

Darüber hinaus handelt es sich beim Verkauf von gefälschten Produkten um Wettbewerbsverstoß. Durch den Verkauf von gefälschten Produkten können Sie gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen, welches den Schutz der Mitbewerber vor unlauteren Geschäftspraktiken regelt. Auch hier drohen Ihnen Abmahnungen und Schadensersatzforderungen.

Um Ihre rechtliche Situation zu klären und möglichen rechtlichen Problemen vorzubeugen, empfehle ich Ihnen dringend, den Verkauf von möglicherweise gefälschten Produkten einzustellen. Kontaktieren Sie Ihren Lieferanten und fordern Sie Nachweise über die Echtheit der Produkte an. Falls sich herausstellt, dass es sich tatsächlich um gefälschte Produkte handelt, sollten Sie diese umgehend aus Ihrem Sortiment entfernen und Ihre Kunden über die Situation informieren.

Des Weiteren empfehle ich Ihnen, sich rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Schadensersatzforderungen zu vermeiden und Ihre Geschäftspraktiken anzupassen, um solche Probleme in Zukunft zu vermeiden. Ein Rechtsanwalt für Markenrecht und Wettbewerbsrecht kann Sie dabei unterstützen, Ihre rechtlichen Pflichten zu erfüllen und Ihr Geschäft auf sichere Beine zu stellen.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Otto Schäfer
Rechtsanwalt

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