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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Internet-,Computerrecht

Darf ich Fotos von Personen ohne deren Einwilligung veröffentlichen?

Liebes Team,

ich habe eine Frage zum Thema Veröffentlichung von Fotos im Internet. Ich habe kürzlich auf einer Veranstaltung einige Fotos von Personen gemacht, die ich gerne auf meiner Social-Media-Seite teilen möchte. Allerdings habe ich keine Einwilligung von den abgebildeten Personen eingeholt. Ist es rechtlich erlaubt, diese Fotos ohne deren Zustimmung zu veröffentlichen?

Ich mache mir Sorgen, dass ich damit gegen das Recht auf Privatsphäre verstoße oder sogar rechtliche Konsequenzen befürchten muss. Ich möchte natürlich kein Risiko eingehen und möchte deshalb wissen, welche Möglichkeiten es gibt, um sicherzustellen, dass ich die Fotos rechtmäßig veröffentlichen kann.

Sollte ich die Personen im Nachhinein um ihre Zustimmung bitten? Oder gibt es bestimmte Kriterien, die erfüllt sein müssen, um die Fotos ohne Einwilligung der abgebildeten Personen veröffentlichen zu dürfen? Gibt es spezielle rechtliche Regelungen, die ich beachten sollte?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir weiterhelfen könnten und mir mitteilen würden, wie ich in dieser Situation am besten vorgehen sollte, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,

Nina Busch

Otto Schäfer

Sehr geehrte Frau Busch,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Veröffentlichung von Fotos im Internet ohne die Einwilligung der abgebildeten Personen. Dies ist ein wichtiger rechtlicher Aspekt, den es zu beachten gilt, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Grundsätzlich ist es so, dass das Recht am eigenen Bild eine geschützte Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt. Das bedeutet, dass Personen grundsätzlich selbst darüber entscheiden können, ob und in welchem Rahmen Bilder von ihnen veröffentlicht werden dürfen. Das Recht am eigenen Bild bezieht sich jedoch nur auf Fotos, auf denen die Person identifizierbar ist. Personen, die beispielsweise von hinten fotografiert wurden oder auf denen ihr Gesicht nicht erkennbar ist, sind nicht geschützt.

In Ihrem Fall, in dem Sie Fotos von Personen auf einer Veranstaltung gemacht haben, die Sie auf Ihrer Social-Media-Seite veröffentlichen möchten, sollten Sie zunächst prüfen, ob die abgebildeten Personen identifizierbar sind. Wenn dies der Fall ist, sollten Sie grundsätzlich die Einwilligung der Personen einholen, bevor Sie die Fotos veröffentlichen. Dies kann mündlich oder schriftlich erfolgen.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen, in denen die Veröffentlichung von Fotos ohne Einwilligung der abgebildeten Personen möglich ist. Zum Beispiel, wenn die abgebildeten Personen Teil einer größeren Menschenmenge sind und nicht im Mittelpunkt des Bildes stehen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Ausnahmen eng auszulegen sind und im Zweifelsfall die Einwilligung der Personen einzuholen ist.

Um sicherzustellen, dass Sie die Fotos rechtmäßig veröffentlichen können, empfehle ich Ihnen, im Zweifelsfall die Personen im Nachhinein um ihre Zustimmung zu bitten. Dies ist die sicherste Möglichkeit, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Darüber hinaus sollten Sie sicherstellen, dass Sie die Fotos in einem angemessenen und respektvollen Rahmen veröffentlichen, um das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Personen zu respektieren.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Otto Schäfer

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Otto Schäfer