Kann eine Gesellschaft ohne Gesellschaftsvertrag existieren?
Juli 20, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Otto König
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht,
ich habe eine dringende Frage bezüglich meiner Gesellschaft. Ich habe vor einiger Zeit gemeinsam mit einem Partner ein Unternehmen gegründet, jedoch haben wir keinen schriftlichen Gesellschaftsvertrag aufgesetzt. Nun kommen mir Zweifel, ob unsere Gesellschaft überhaupt rechtlich gültig ist, da wir keine klaren Regelungen und Vereinbarungen getroffen haben.
Die Ausgangssituation ist folgende: Mein Partner und ich haben die Firma vor zwei Jahren gegründet und sind seither gemeinsam als Gesellschafter tätig. Wir haben uns mündlich auf verschiedene Punkte geeinigt, jedoch nichts schriftlich festgehalten. Nun habe ich Bedenken, dass dies zu Problemen führen könnte, insbesondere im Falle von Unstimmigkeiten oder im Fall einer möglichen Auflösung der Gesellschaft.
Meine Sorgen liegen hauptsächlich darin, dass wir ohne Gesellschaftsvertrag keine klaren Regelungen für die Geschäftsführung, Gewinnverteilung, Entscheidungsprozesse und andere wichtige Aspekte festgelegt haben. Dadurch könnte es im Ernstfall zu Meinungsverschiedenheiten und rechtlichen Auseinandersetzungen kommen.
Meine Frage an Sie lautet daher: Kann eine Gesellschaft ohne schriftlichen Gesellschaftsvertrag überhaupt existieren und rechtlich Bestand haben? Falls nicht, welche Schritte sollten wir nun unternehmen, um unsere Gesellschaft rechtlich abzusichern und eventuelle Risiken zu minimieren?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Sandra Wittkopf
Sehr geehrte Frau Wittkopf,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer Gesellschaftssituation. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen machen, da ein fehlender schriftlicher Gesellschaftsvertrag tatsächlich zu rechtlichen Unsicherheiten führen kann. Ein Gesellschaftsvertrag ist ein essenzielles Dokument, um die Beziehung zwischen den Gesellschaftern klar und eindeutig zu regeln und somit Konflikte zu vermeiden.
Zunächst einmal ist es wichtig zu betonen, dass eine Gesellschaft auch ohne schriftlichen Vertrag existieren kann. Eine mündliche Vereinbarung oder ein stillschweigendes Handeln können als Grundlage für eine Gesellschaft dienen. Allerdings birgt dies wie von Ihnen bereits erwähnt gewisse Risiken, da im Falle von Streitigkeiten oder einer möglichen Auflösung der Gesellschaft die genauen Regelungen nicht klar definiert sind.
Um Ihre Gesellschaft rechtlich abzusichern und eventuelle Risiken zu minimieren, empfehle ich dringend die Erstellung eines schriftlichen Gesellschaftsvertrages. In diesem Vertrag sollten alle wichtigen Aspekte wie Geschäftsführung, Gewinnverteilung, Entscheidungsprozesse, Haftungsregelungen, Regelungen im Falle einer Auflösung etc. klar und eindeutig festgehalten werden. Dies dient nicht nur zur Vermeidung von Konflikten, sondern auch zum Schutz der Interessen aller Beteiligten.
Es ist ratsam, sich hierbei von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht unterstützen zu lassen, um sicherzustellen, dass der Vertrag alle relevanten Punkte abdeckt und rechtlich einwandfrei ist. Der Rechtsanwalt kann Ihnen auch dabei helfen, bestehende mündliche Vereinbarungen zu dokumentieren und in den schriftlichen Vertrag zu integrieren.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es zwar möglich ist, eine Gesellschaft ohne schriftlichen Vertrag zu führen, jedoch birgt dies gewisse Risiken. Um Ihre Gesellschaft rechtlich abzusichern und Konflikte zu vermeiden, empfehle ich die Erstellung eines schriftlichen Gesellschaftsvertrages mit Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Otto König
Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht
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