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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Familienrecht

Welche Auswirkungen hat eine Scheidung auf das gemeinsame Vermögen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Familienrecht,

ich wende mich an Sie, da ich mich in einer schwierigen Situation befinde und dringend Rat benötige. Mein Name ist Chloé Fuchs und ich bin seit 10 Jahren mit meinem Ehemann verheiratet. Leider haben wir uns in letzter Zeit immer öfter gestritten und sind zu dem Entschluss gekommen, uns scheiden zu lassen.

Wir haben während unserer Ehe gemeinsam Vermögen aufgebaut, darunter eine gemeinsame Immobilie, Sparverträge und verschiedene Wertgegenstände. Nun mache ich mir Sorgen, welche Auswirkungen die Scheidung auf unser gemeinsames Vermögen haben wird. Ich frage mich, ob ich meinen Anteil an unserem Vermögen behalten kann oder ob mein Ehemann Anspruch auf einen Teil davon hat.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir erklären könnten, wie das gemeinsame Vermögen im Falle einer Scheidung aufgeteilt wird und welche Möglichkeiten es gibt, um mein Vermögen zu schützen. Gibt es bestimmte Regelungen oder Vereinbarungen, die wir treffen können, um eine faire Aufteilung des Vermögens zu gewährleisten? Ich bin besorgt, dass ich nach der Scheidung finanziell benachteiligt sein könnte und möchte gerne wissen, welche Schritte ich unternehmen kann, um mich abzusichern.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Chloé Fuchs

Marcus Hering

Sehr geehrte Frau Fuchs,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Vertrauen in meine Expertise als Rechtsanwalt für Familienrecht. Ich verstehe, dass eine bevorstehende Scheidung eine sehr belastende und emotionale Situation sein kann, besonders wenn es um die Aufteilung gemeinsamen Vermögens geht.

In Deutschland gilt grundsätzlich das Prinzip der Zugewinngemeinschaft, wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Das bedeutet, dass während der Ehe erworbene Vermögenswerte grundsätzlich zwischen den Ehepartnern aufgeteilt werden, wobei jeder Ehepartner seinen Zugewinn erhält. Der Zugewinn wird dabei als Differenz zwischen dem Anfangsvermögen und dem Endvermögen jedes Ehepartners berechnet.

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht das gesamte Vermögen, sondern nur der Zugewinn während der Ehezeit aufgeteilt wird. Das heißt, dass Vermögenswerte, die bereits vor der Ehe vorhanden waren oder durch Schenkungen oder Erbschaften erworben wurden, in der Regel nicht in die Zugewinnausgleichsberechnung einfließen.

Wenn Sie sich Sorgen um die Aufteilung Ihres Vermögens machen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, um sich abzusichern. Eine Möglichkeit ist die Vereinbarung eines Ehevertrags, in dem Sie die Aufteilung des Vermögens und gegebenenfalls Unterhaltszahlungen im Falle einer Scheidung bereits im Voraus regeln können. Ein solcher Vertrag kann individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden und bietet eine gewisse Sicherheit für beide Ehepartner.

Es ist auch ratsam, alle relevanten Unterlagen und Nachweise über Ihr Vermögen zu sammeln und gegebenenfalls zu sichern. Dies kann Ihnen helfen, im Falle einer Scheidung Ihren Anspruch auf Ihren Anteil am Vermögen besser durchzusetzen.

Ich empfehle Ihnen dringend, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen, um Ihre Rechte und Möglichkeiten zu kennen und um eine faire Aufteilung des Vermögens sicherzustellen. Gerne stehe ich Ihnen für eine persönliche Beratung zur Verfügung, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen zu geben.

Ich hoffe, dass meine Informationen Ihnen etwas Klarheit verschaffen konnten und stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Marcus Hering
Rechtsanwalt für Familienrecht

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Marcus Hering