Kann ich nach der Scheidung die Rentenansprüche meines Ex-Partners beanspruchen?
Juli 18, 2024 | 30,00 EUR | beantwortet von Anna Richter
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Scheidungsrecht,
ich heiße Zofia Hentschel und befinde mich derzeit in einer schwierigen Situation, da mein Ehepartner und ich uns dazu entschieden haben, uns scheiden zu lassen. Wir waren über 10 Jahre verheiratet und haben während dieser Zeit gemeinsam einiges aufgebaut, unter anderem auch Rentenansprüche. Nun mache ich mir Sorgen darüber, wie es nach der Scheidung mit meinen Rentenansprüchen aussehen wird.
Mein Ex-Partner hat während unserer Ehezeit deutlich mehr in seine Altersvorsorge investiert als ich, da er ein höheres Einkommen hatte. Ich habe jedoch meinen Beitrag geleistet, indem ich mich um den Haushalt und die Kinder kümmerte, was dazu führte, dass ich weniger in meine eigene Altersvorsorge investieren konnte.
Nun frage ich mich, ob ich nach der Scheidung einen Anspruch auf einen Teil der Rentenansprüche meines Ex-Partners habe. Ich möchte sicherstellen, dass ich auch im Alter finanziell abgesichert bin und nicht alleine auf meine eigene Altersvorsorge angewiesen bin, die aufgrund meiner geringeren Beiträge vermutlich niedriger ausfallen wird.
Können Sie mir bitte erklären, ob ich nach der Scheidung die Rentenansprüche meines Ex-Partners beanspruchen kann und welche Schritte ich gegebenenfalls einleiten muss, um dies zu erreichen? Gibt es bestimmte Fristen oder Voraussetzungen, die ich beachten muss? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen könnten.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Zofia Hentschel
Sehr geehrte Frau Hentschel,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer Rentenansprüche nach der Scheidung. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen darüber machen, wie es finanziell für Sie im Alter aussehen wird, besonders wenn Ihr Ex-Partner während der Ehezeit mehr in seine Altersvorsorge investiert hat als Sie.
In Deutschland gibt es Regelungen, die es ermöglichen, dass Sie als geschiedener Ehepartner Ansprüche auf einen Teil der Rentenansprüche Ihres Ex-Partners haben können. Dies nennt man in der Regel "Versorgungsausgleich". Der Versorgungsausgleich dient dazu, die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche gerecht aufzuteilen, damit beide Ehepartner im Alter finanziell abgesichert sind.
Um einen Versorgungsausgleich beantragen zu können, müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei Gericht stellen. Dies geschieht im Rahmen des Scheidungsverfahrens. In diesem Antrag müssen Sie alle relevanten Informationen zu den Rentenansprüchen Ihres Ex-Partners angeben. Es wird dann geprüft, ob ein Ausgleich der Rentenansprüche notwendig ist und in welcher Höhe dieser erfolgen soll.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Versorgungsausgleich nur für Rentenanwartschaften gilt, die während der Ehezeit erworben wurden. Das bedeutet, dass Rentenansprüche, die vor der Ehe oder nach der Trennung erworben wurden, nicht in den Versorgungsausgleich einbezogen werden.
Es gibt keine speziellen Fristen, die Sie beachten müssen, um den Versorgungsausgleich zu beantragen. Allerdings ist es ratsam, dies im Rahmen des Scheidungsverfahrens zu erledigen, um sicherzustellen, dass Ihre Ansprüche berücksichtigt werden. Sollten Sie den Versorgungsausgleich nicht im Scheidungsverfahren geltend machen, besteht auch die Möglichkeit, dies im Nachhinein zu tun, allerdings kann dies mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
Ich empfehle Ihnen, sich von einem Rechtsanwalt für Familienrecht beraten zu lassen, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und den Versorgungsausgleich korrekt beantragen zu können. Ihr Anwalt wird Ihnen helfen, alle erforderlichen Schritte einzuleiten und sicherstellen, dass Ihre Rentenansprüche angemessen berücksichtigt werden.
Ich hoffe, dass diese Informationen hilfreich für Sie sind und wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft.
Mit freundlichen Grüßen,
Anna Richter
Rechtsanwältin für Scheidungsrecht
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