Kann ich nach der Scheidung den Namen meines Ex-Partners behalten?
April 25, 2023 | 30,00 EUR | beantwortet von Johann König
Sehr geehrte Rechtsanwältin,
ich heiße Mia Buchner und stehe kurz vor meiner Scheidung. Mein Ex-Partner und ich haben uns einvernehmlich dazu entschieden, getrennte Wege zu gehen. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich nach der Scheidung meinen bisherigen Ehenamen behalten kann oder ob ich automatisch wieder meinen Geburtsnamen annehmen muss.
Mein Ex-Partner und ich haben während unserer Ehe gemeinsame Kinder bekommen, für die ich auch den Nachnamen meines Ex-Partners gewählt habe. Mir wäre es wichtig, dass ich auch nach der Scheidung den gleichen Nachnamen wie meine Kinder trage, um eine gewisse Kontinuität zu wahren. Zudem habe ich meinen Ehenamen in allen offiziellen Dokumenten und Verträgen verwendet und möchte keine Schwierigkeiten bei der Namensänderung haben.
Kann ich also nach der Scheidung den Namen meines Ex-Partners behalten und wenn ja, wie gehe ich dabei am besten vor? Gibt es rechtliche Schritte, die ich einleiten muss oder reicht es aus, den Namen weiterhin zu verwenden? Ich mache mir Sorgen, dass eine Namensänderung zusätzlichen Aufwand und Kosten verursachen könnte und würde gerne wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, meinen Ehenamen beizubehalten.
Ich würde mich sehr über Ihre Beratung zu diesem Thema freuen und danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Mia Buchner
Sehr geehrte Frau Buchner,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Namensführung nach Ihrer Scheidung. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken darüber machen, welchen Namen Sie nach der Trennung behalten können und welche rechtlichen Schritte dazu erforderlich sind. Ich werde Ihnen im Folgenden ausführlich erläutern, welche Möglichkeiten Sie haben und wie Sie am besten vorgehen können.
Grundsätzlich haben Sie nach einer Scheidung das Recht, entweder Ihren Geburtsnamen wieder anzunehmen oder den während der Ehe geführten Ehenamen beizubehalten. Dies gilt auch dann, wenn Sie während der Ehe den Nachnamen Ihres Ex-Partners angenommen haben. Sie haben also die freie Wahl, ob Sie Ihren Ehenamen behalten möchten oder nicht.
In Ihrem Fall, wo Sie auch die gleichen Nachnamen wie Ihre Kinder tragen möchten, empfehle ich Ihnen, Ihren Ehenamen auch nach der Scheidung beizubehalten. Dies würde eine gewisse Kontinuität für Ihre Kinder gewährleisten und mögliche Verwirrungen vermeiden. Um Ihren Ehenamen weiterführen zu können, müssen Sie jedoch einige rechtliche Schritte einleiten.
Zunächst sollten Sie in Ihrem Scheidungsbeschluss festhalten lassen, dass Sie Ihren Ehenamen behalten möchten. Dies kann entweder im Rahmen des Scheidungsverfahrens vereinbart werden oder Sie können dies im Nachhinein beim Familiengericht beantragen. Es empfiehlt sich, diese Vereinbarung schriftlich festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden.
Des Weiteren sollten Sie alle relevanten Behörden und Stellen über Ihre Entscheidung informieren. Dazu zählen beispielsweise das Einwohnermeldeamt, das Standesamt, Ihre Bank, Versicherungen, Arbeitgeber, etc. Sie müssen diesen Stellen in der Regel eine Kopie Ihres Scheidungsbeschlusses oder eine andere offizielle Bestätigung vorlegen, um den Namen in Ihren Dokumenten ändern zu lassen.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine Namensänderung nach der Scheidung zwar mit gewissem Aufwand verbunden ist, jedoch keine zusätzlichen Kosten verursachen sollte. Dennoch empfehle ich Ihnen, sich rechtzeitig und umfassend zu informieren, um mögliche Schwierigkeiten oder Verzögerungen zu vermeiden.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und beantworten Ihre Frage ausreichend. Sollten Sie weitere Unterstützung benötigen oder weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Johann König
Rechtsanwalt specializing in Scheidungsrecht
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