Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Erbrecht

Verhinderung Ausschluss Nachkommen bei Erb-/Pflichtteilsverzicht in einem Ehevertrag

Meine Frau und ich haben 1999 zu Beginn unserer Ehe einen notariellen Ehevertrag abgeschlosssen, der u.a. folgende Bestimmung enthält:"Wir verzichten gegenseitig auf unsere Erb- und Pflichtteilsrechte und nehmen diesen Verzicht gegenseitig an."
Bei Vertragsabschluss war uns nicht bewusst,dass damit auch Nachkommen ausgeschlosssen werden. Ich habe aus erster Ehe Kinder und Enkelkinder, die meine Frau nun in ihrem Testament bedenken möchte. Sie selbst hat keine eigenenn Kinder.
Kann meine Frau meine Kinder bzw. Enkelkinder trotz der o.a.
Bestimmung in unserem Ehevertrag in ihrem Testament rechtswirksam bedenken oder müssen wir unseren Ehevertag entsprechend ändern?
Ist eine Änderung des bisherigen Vertrags möglich oder muss er aufgehoben und neu geschlossen werden?
Wie kann der neue Text lauten, der unseren gegenseitigen
Verzicht nur auf us beide bezieht und meine Nachkommen vom Verzicht ausschließt?

Andreas Scholz

Sehr geehrter Fragesteller,

die von Ihnen erwähnte Klausel ist so zu verstehen, dass jeder von ihnen beiden auf sein gesetzlichen Ehegattenerbrecht verzichtet. Mitnichten würden daher auch Nachkommen ausgeschlossen.

Verstirbt Ihre Frau, so würde Ihr gesetzliches Ehegattenerbrecht aufgrund der Regelung entfallen. Das hätte zur Folge, dass der Nachlass unter den übrigen Nachkommen der nächsten Ordnung Ihrer Frau bei gesetzlicher Erbfolge verteilt würde.

Ihre Frau kann daher ohne Weiteres Ihre Kinder und Enkelkinder in einem Testament bedenken. Im Versterbensfalle würden dann diese im Rahmen der testamentarischen Einsetzung Erben.

Eine Aufhebungsvertrag muss daher nicht geschlossen werden.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Bei Unklarheiten fragen Sie einfach nach.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Scholz, RA

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Bewertung dieser Frage

Wie hilfreich war die Antwort des Experten?
"sehr hilfreich"
Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Experten?
"sehr schnell"
Wie empfehlenswert ist der Experte?
"sehr empfehlenswert"

Experte für Erbrecht

Andreas Scholz