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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Erbrecht

Pflichtteil

Wie sichere ich meinen Pflichtteil?
Gemeinsames Testament meiner Eltern. Mein Vater 1993 gestorben; meine Stiefmutter am 12.6.2009.
Testament ist eröffnet vom Amtsgericht 1993, wieder verschlossen und jetzt wieder eröffnet.
Mit welchen Fristen muss ich wo meinen Pflichtteil sichern?
Ich habe vorsorglich am 30.6. dem Amtsgericht einen brief geschrieben.

Andreas Scholz

Sehr geehrter Fragesteller,

nach § 2303 BGB steht Ihnen der Pflichtteil von Gesetzes wegen zu, ohne dass es etwaiger Sicherungsmaßnahmen Ihrerseits bedürfte.

§ 2303 BGB sieht den Pflichtteil nur für den von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossenen Abkömmling vor. Ob Sie von der Erbfolge nach Ihrem Vater im gemeinschaftlichen Testament ausgeschlossen worden sind, ist Ihren Angaben nach unklar. Es könnte auch sein, dass Sie im gemeinschaftlichen Testament nach dem Tode der Mutter als Nach- oder Schlusserbe vorgesehen sind. Dann sind Sie Erbe und haben der Pflichtteilsanspruch entfällt.

Der Anspruch auf den Pflichtteil richtet sich gegen den Erben. Er verjährt nach § 197 BGB nach 30 Jahren.

Wenn Sie den Inhalt des Testamentes hinsichtlich der Erbfolge kennen, können Sie mich ruhig nochmals für eine endgültige Beantwortung kontaktieren.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Bei Unklarheiten fragen Sie einfach nach.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Scholz, RA

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Andreas Scholz