Kann ich meinen Pflichtteil schon zu Lebzeiten einfordern?
Mai 21, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Felix Richter
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Erbrecht,
ich wende mich an Sie mit einer Frage bezüglich meines Pflichtteilsanspruchs. Mein Name ist Georg Hofmannsdorf und ich bin der Sohn einer kürzlich verstorbenen Mutter. In der Vergangenheit hatte ich ein schwieriges Verhältnis zu meiner Mutter und wir haben uns lange Zeit nicht gesehen oder gesprochen. Nun habe ich erfahren, dass sie verstorben ist und ein Testament hinterlassen hat, in dem ich als enterbt wurde.
Meine Sorge ist, dass ich meinen Pflichtteil erst nach dem Tod meiner Mutter einfordern kann, was bedeuten würde, dass ich möglicherweise lange Zeit auf mein Erbe warten müsste. Gibt es eine Möglichkeit, meinen Pflichtteil bereits zu Lebzeiten meiner Mutter geltend zu machen? Oder bin ich dazu verpflichtet, bis nach ihrem Tod zu warten?
Ich möchte sicherstellen, dass mein Pflichtteil nicht verloren geht und bitte um Ihre Unterstützung bei der Klärung dieser Frage. Ich bin bereit, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um mein Erbe zu sichern, auch wenn das bedeutet, rechtliche Schritte einzuleiten.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Georg Hofmannsdorf
Sehr geehrter Herr Hofmannsdorf,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihres Pflichtteilsanspruchs. Es tut mir leid zu hören, dass Sie sich in dieser schwierigen Situation befinden. Gerne möchte ich Ihnen die rechtliche Lage in Bezug auf Ihren Pflichtteil näher erläutern.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass der Pflichtteilsanspruch ein gesetzlich verankerter Anspruch ist, der Ihnen als Abkömmling Ihrer verstorbenen Mutter zusteht, auch wenn Sie im Testament enterbt wurden. Der Pflichtteilsanspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den Sie erhalten würden, wenn Ihre Mutter keine letztwillige Verfügung getroffen hätte.
Grundsätzlich haben Sie als Pflichtteilsberechtigter das Recht, Ihren Pflichtteil nach dem Tod Ihrer Mutter einzufordern. Dies bedeutet, dass Sie nicht dazu verpflichtet sind, Ihren Pflichtteil zu Lebzeiten Ihrer Mutter geltend zu machen. Sie können also bis nach dem Tod Ihrer Mutter abwarten, um Ihren Anspruch geltend zu machen.
Es gibt jedoch auch eine Möglichkeit, Ihren Pflichtteil zu Lebzeiten Ihrer Mutter zu sichern. Dies kann durch die Einleitung eines Pflichtteilsverfahrens erfolgen. Dabei können Sie von einem Gericht die Feststellung Ihres Pflichtteilsanspruchs verlangen und gegebenenfalls eine angemessene Sicherung Ihres Anspruchs erhalten.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Einleitung eines solchen Verfahrens nicht immer einfach ist und mit rechtlichen Hürden verbunden sein kann. Es empfiehlt sich daher, einen erfahrenen Anwalt für Erbrecht zu konsultieren, um Ihre Möglichkeiten und Chancen im Hinblick auf die Sicherung Ihres Pflichtteils zu prüfen.
Gerne stehe ich Ihnen für eine persönliche Beratung zur Verfügung, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und Ihnen bei der Sicherung Ihres Pflichtteilsanspruchs zu helfen.
Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Felix Richter
Rechtsanwalt für Erbrecht
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