Wer erbt, wenn es kein Testament gibt?
Juli 21, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Felix Richter
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Erbrecht,
ich wende mich an Sie mit einer Frage bezüglich der Erbfolge, da ich im Moment etwas verunsichert bin. Meine Tante ist kürzlich verstorben und hat kein Testament hinterlassen. Sie war ledig und kinderlos, daher bin ich mir nicht sicher, wer nun ihr Erbe antreten wird.
Meine Tante hatte noch Geschwister, jedoch sind diese bereits vor ihr verstorben. Somit gibt es keine direkten lebenden Verwandten, die als Erben in Frage kommen würden. Sie hatte auch keine engen Freunde oder Partner, die als potenzielle Erben in Betracht kämen.
Ich mache mir Sorgen, dass das Erbe meiner Tante nun an den Staat fallen könnte, da es keine gesetzlichen Erben gibt. Gibt es in einem solchen Fall eine Möglichkeit, das Erbe meiner Tante doch noch einem würdigen Erben zukommen zu lassen? Gibt es gesetzliche Regelungen oder andere Möglichkeiten, die berücksichtigt werden können, um das Erbe zu sichern?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir weiterhelfen könnten und mir mögliche Lösungswege aufzeigen könnten. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Renata Ziegler
Sehr geehrte Frau Ziegler,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Erbfolge Ihrer verstorbenen Tante, die anscheinend keine direkten lebenden Verwandten hinterlassen hat. In einem solchen Fall, in dem es keine gesetzlichen Erben gibt, besteht tatsächlich die Gefahr, dass das Erbe an den Staat fällt. Jedoch gibt es auch in solchen Situationen Möglichkeiten, das Erbe Ihrer Tante einem würdigen Erben zukommen zu lassen.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass das deutsche Erbrecht verschiedene Formen der Erbfolge vorsieht. Neben der gesetzlichen Erbfolge, die zum Tragen kommt, wenn keine abweichende Regelung durch ein Testament getroffen wurde, gibt es auch die Möglichkeit der staatlichen Erbfolge.
Gemäß § 1936 BGB tritt die staatliche Erbfolge dann ein, wenn keine gesetzlichen Erben vorhanden sind. In diesem Fall würde das Erbe Ihrer Tante tatsächlich an den Staat fallen. Jedoch gibt es auch die Möglichkeit, das Erbe durch eine sogenannte "Erbenstellungsklage" zu sichern.
Bei einer Erbenstellungsklage handelt es sich um ein gerichtliches Verfahren, in dem festgestellt wird, wer tatsächlich als Erbe in Betracht kommt. Hierbei können auch entfernte Verwandte oder andere Personen, die möglicherweise als Erben in Frage kommen könnten, berücksichtigt werden. Es ist also durchaus möglich, dass Sie als Nichte Ihrer Tante durch eine solche Klage doch noch als Erbin anerkannt werden.
Es ist ratsam, sich in einem solchen Fall an einen spezialisierten Anwalt für Erbrecht zu wenden, um Ihre Ansprüche geltend zu machen und mögliche Lösungswege zu erörtern. Ein erfahrener Anwalt kann Sie in einem solchen Verfahren unterstützen und Ihnen helfen, Ihr Recht auf das Erbe Ihrer Tante durchzusetzen.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf das Erbe Ihrer Tante.
Mit freundlichen Grüßen,
Felix Richter
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