Kann ich meine Erben enterben?
Juli 25, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Felix Richter
Sehr geehrte/r Rechtsanwalt/in,
ich heiße Alwin Melzer und habe eine Frage zum Thema Erbrecht. Ich bin in einer schwierigen familiären Situation und überlege, ob es möglich ist, meine Erben zu enterben. Mein Vater, mit dem ich schon seit Jahren keinen Kontakt mehr habe, hat mich in seinem Testament als seinen Alleinerben eingesetzt. Ich habe jedoch erfahren, dass mein Vater inzwischen eine neue Familie hat und seine neuen Kinder gerne im Testament berücksichtigen möchte.
Ich mache mir Sorgen, dass meine Erben nach meinem Tod Ansprüche geltend machen könnten und möchte sicherstellen, dass mein Vermögen an die Personen geht, die mir wirklich am Herzen liegen. Gibt es rechtliche Möglichkeiten, um meine Erben zu enterben und mein Erbe anders zu regeln?
Ich möchte gerne wissen, ob es rechtlich möglich ist, meine Erben zu enterben und wie ich am besten vorgehen sollte, um mein Testament entsprechend anzupassen. Welche Schritte muss ich dafür unternehmen und welche Fallstricke sollte ich dabei beachten? Ich würde mich sehr über Ihre professionelle Beratung und Unterstützung in dieser Angelegenheit freuen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Alwin Melzer
Sehr geehrter Herr Melzer,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Erbrecht. Es ist verständlich, dass Sie in einer schwierigen familiären Situation darüber nachdenken, Ihre Erben zu enterben und Ihr Vermögen anders zu regeln. In Deutschland gilt grundsätzlich die Testierfreiheit, das bedeutet, dass Sie grundsätzlich frei entscheiden können, wem Sie Ihr Vermögen hinterlassen möchten. Allerdings gibt es auch gesetzliche Regelungen, die bestimmte Personen vor enterben schützen.
Um Ihre Erben zu enterben und Ihr Erbe anders zu regeln, sollten Sie zunächst ein neues Testament aufsetzen. In diesem Testament können Sie klar und deutlich festlegen, wer Ihr Erbe sein soll und wen Sie enterben möchten. Es ist ratsam, sich dabei von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Ihr Testament rechtlich wirksam ist und Ihren Willen korrekt widerspiegelt.
Es ist wichtig zu beachten, dass es gesetzliche Erbansprüche gibt, die auch durch ein Testament nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Zum Beispiel haben Kinder grundsätzlich einen Pflichtteilsanspruch, der nicht durch eine Enterbung umgangen werden kann. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann nur in Ausnahmefällen ganz oder teilweise entzogen werden.
Um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen an die von Ihnen gewünschten Personen geht, können Sie auch überlegen, lebzeitige Schenkungen zu tätigen. Durch Schenkungen zu Lebzeiten können Sie bereits zu Lebzeiten Vermögen übertragen und so sicherstellen, dass es nicht in den Nachlass fällt.
Insgesamt ist es wichtig, dass Sie sich umfassend beraten lassen und alle rechtlichen Aspekte beachten, um sicherzustellen, dass Ihr Testament Ihren Willen korrekt widerspiegelt und rechtlich wirksam ist. Gerne stehe ich Ihnen für eine persönliche Beratung zur Verfügung, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und gemeinsam eine maßgeschneiderte Lösung zu erarbeiten.
Mit freundlichen Grüßen,
Felix Richter, Rechtsanwalt für Erbrecht
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