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Verringerter Beihilfeanspruch und Lücke in der PKV

Gefragt am 28.02.2017
01:30 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2386

 

Verringerter Beihilfeanspruch und Lücke in der PKV

Ich bin verbeamtete Lehrerin in Baden-Württemberg, 54 Jahre alt, habe 2 Kinder (jetzt 22 und 24 Jahre) von denen das ältere im Januar 2016 berufstätig geworden ist. Meine Beihilfe wurde, aufgrund des geänderten Kindergeldanspruchs auf 50% reduziert. Eine Aufstockung der PKV von 30% auf 50% stellt die DBV unter die Bedingung einer erneuten Gesundheitsprüfung, da ich die Änderungsfrist von 6 Monaten überschritten habe. Einen Ergänzungstarif von 20% bietet die DBV nicht an. Meine Kosten würden sich jetzt um ca. 250€ pro Monat erhöhen. Davon resultieren 150€ aus Zuschlägen aufgrund von zwischenzeitlichen Erkrankungen.
Zudem habe ich gelesen, dass ich die entstandene Lücke von 20% durch eine Versicherung schließen muss. Ansonsten verliere ich den gesamten Beihilfeanspruch.

Wie kann ich die Lücke bei einer PKV von 20% schließen ohne meinen Vertrag bei der DBV aufgeben zu müssen und meine Kosten dauerhaft minimieren?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 28.02.2017
01:30 Uhr
 Sven Hennig Sven Hennig Beantwortet am 28.02.2017
07:17 Uhr

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Beantwortet am 28.02.2017 07:17 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2386

Antwort von Sven Hennig (Frage zu Versicherungstarife)

Guten Morgen,

Leider gibt es hier keine zufrieden stellende, anderweitige Lösung. Durch das versäumen der sechsmonatigen Frist haben Sie leider die einzige Möglichkeit ohne eine Risikoprufung den Vertrag zu verändern verloren ...



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Kommentare anderer Experten


MaklerPohl Mathias Pohl
MaklerPohl Mathias Pohl
Kommentiert am 28.02.2017 11:00:49 Uhr

Nach meinem Kenntnisstand verlieren Sie den Beihilfeanspruch nicht, wenn Sie die fehlenden 20% nicht durch eine Beihilfeergänzungsversicherung (z. B. bei der DBV) absichern. Theoretisch müssten Sie sich gar nicht ergänzend versichern, hätten dann aber quasi 50% Selbstbeteiligung. Will sagen: Aufgrund Ihres Alters, könnten Sie überlegen, ob Sie nicht einfach 20% Selbstbeteiligung in Kauf nehmen - abhängig von Ihrem/Ihren Gesundheitszustand/Behandlungskosten im Verhältnis zu den Mehrkosten den Sie durch die Risikozuschläge hätten, könnte sich das "Risiko" (= 20 % Selbstkosten) rechnen. Denn spätestens als Empfängerin von Versorgungsbezügen (z. B. im Ruhestand) erhöht sich Ihr Beihilfeanspruch ja wieder auf 70%. Die Phase der 20%igen Selbstbeteiligung ist also gar nicht soooo lange. Vielleicht ist es eine Überlegung wert. Ich wünsche Ihnen das Beste!






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