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Kategorie: Versicherungskündigung

Frage: lebensversicherung

Gefragt am 08.09.2009 11:44 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1017

muss meine lebensversicherung dringend kündigen. Die versicherungsges. weigert sich wg. Betriebsrentengesetz, sei eine betriebliche altersversorgung. erst wenn ich gesetzliche rente bekomme. ich bin verzweifelt. ich brauche dringend das geld. vor 2 monaten sagte mir ein mitarbeiter dieser gesellschaft es geht. und vor einer woche sagte ein anderer das geld wird in 1 woche überwiesen. gibt es eine chance???
Danke.

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Antwort

Beantwortet von Andonis Warsakis (Profil ansehen)

Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass Sie eine Direktversicherung als betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen haben.
Wenn dem so ist, kommen Sie tatsächlich erst mit frühestens 60 Jahren an das Geld, dass auch nur dann, wenn Sie in den vorgezogenen Ruhestand gehen. Im Normalfall also mit der ertsen Rentenzahlung mit 65/67.

Der Sinn der dahinter steht möchte ich auch kurz erklären. Der Staat fördert diese Art von Altersvorsorgeverträgen mit einem Verzicht auf Steuereinnahmen und Einnahemn aus der Sozialversicherung. Natürlich nicht ohne Hintergedanken. Er möchte nämlich sichergehen, dass die Förderung auch tatsächlich als zusätzliches Altersruhegeld Verwendung findet, damit der Bürger ihm im Rentenalter nicht auf der "Tasche liegt".

Dem wäre nicht so, wenn der Bürger seine staatlich geförderte Direktversicherung schon vorher kündigt und das Geld ausgibt.

Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben.

Herzliche Grüße,

Andonis Warsakis

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