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Kategorie: Sonstige Fragen an Versicherungsexperten

Frage: Unfallversicherung

Gefragt am 07.09.2009 09:57 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1020

Hallo,

ich habe eine Frage zur Unfallversicherung. Meine Tochter (fast 2 Jahre alt) brachte sich den Bein. Das passierte zu Hause: sie spielte mit kleinem Ball, lief hinter ihm her, fiel dann zum Boden und ihr Oberschenkel wurde zerbrochen.
Sie blieb fast ganzen Monat mit Gips im Bett liegen und das Bein heilte.
Meine Familie ist Unfallversichert.
So, jetzt die Frage: muss meine Vesicherung im diesen Fall was zahlen (z. B. Schmerzgeld).

Fuer die Antwort bin ich dankbar.

Eugen

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Antwort

Beantwortet von Andonis Warsakis (Profil ansehen)

Hallo,

das kommt ganz darauf an,

1. welche Absicherungen Ihre Unfallversicherung beinhaltet und
2. ob Ihre Tochter vollständig gesund wird oder eine gewisse Invalidität nach der Ausheilung zurück bleibt.

Zu 1.)
Oft sind Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld Bestandteil von Unfallversicherungen. Wenn Sie dieses haben, bekommen Sie Geld von der Versicherung

Zu 2.)
Wenn Ihre Tochter eine Invalidität durch den Unfall davonträgt, muss der Invaliditätsgrad (in %) bestimmt werden. Da Sie eine Invaliditätssumme versichert haben, dient Sie als Grundlage zur Berechnung der Leistung der Versicherung an Ihre Tochter.

Beispiel: Grad der Invalidität 15%. Versicherte Grundsumme 100.000 €. Zahlung der Versicherung an Sie = 15.000 €

Wenn Ihre Tochter vollständig gesund wird zahlt die Versicherung sonst keine Leistungen mehr.

Ausnahme sind die so genannten Knochenbruch Klauseln in manchen Unfallversicherungen. Hier wird dann die festgelegte Summe, aufgrund des Bruches vom Bein, gezahlt.

Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben.

Herzliche Grüße,

Andonis Warsakis

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