Kategorie: Sonstige Fragen an Versicherungsexperten |
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Frage: Unfallversicherung |
| Gefragt am 07.09.2009 09:57 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1020 |
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Beantwortet von Andonis Warsakis (Profil ansehen)
Hallo,
das kommt ganz darauf an, 1. welche Absicherungen Ihre Unfallversicherung beinhaltet und 2. ob Ihre Tochter vollständig gesund wird oder eine gewisse Invalidität nach der Ausheilung zurück bleibt. Zu 1.) Oft sind Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld Bestandteil von Unfallversicherungen. Wenn Sie dieses haben, bekommen Sie Geld von der Versicherung Zu 2.) Wenn Ihre Tochter eine Invalidität durch den Unfall davonträgt, muss der Invaliditätsgrad (in %) bestimmt werden. Da Sie eine Invaliditätssumme versichert haben, dient Sie als Grundlage zur Berechnung der Leistung der Versicherung an Ihre Tochter. Beispiel: Grad der Invalidität 15%. Versicherte Grundsumme 100.000 €. Zahlung der Versicherung an Sie = 15.000 € Wenn Ihre Tochter vollständig gesund wird zahlt die Versicherung sonst keine Leistungen mehr. Ausnahme sind die so genannten Knochenbruch Klauseln in manchen Unfallversicherungen. Hier wird dann die festgelegte Summe, aufgrund des Bruches vom Bein, gezahlt. Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben. Herzliche Grüße, Andonis Warsakis H & W Maklergesellschaft mbH Co. KG Salierring 32 50677 Köln Tel.: 0221-973073-18 FAX: 0221-973073-20 Mobil: 0172-2984946 E-Mail: Andonis.Warsakis@h-w-makler.de WEB: www.h-w-makler.de So finden Sie zu uns: http://www.h-w-makler.de/index.php?id=29 Amtsgericht Köln HRA 15273 Steuer-Nr.: 219/5718/0338 Geschäftsführer: Jannis Warsakis Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Fragen an Versicherungsexperten" lesen! |
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