Kategorie: Rechtschutzversicherung |
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Frage: Nachbarschaftsstreit |
| Gefragt am 11.01.2010 22:58 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1022 |
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Guten Tag, |
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Beantwortet von Manfred Sack (Profil ansehen)
Hallo verehrter Fragesteller,
wenn sich der Streit auf einen späteren RS-Streit bezieht besteht in der Regel kein Versicherungsschutz für die Angelegenheiten die bereits bestehen. Ferner gibt es zusätzlich auch die Wartezeit! |
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