Kategorie: Lebensversicherung |
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Frage: abtretung der lebensversicherung im todesfall |
| Gefragt am 12.08.2011 12:19 Uhr | Einsatz: € 10,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1028 |
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Bewertung: 4,0 (von 5 Sternen)
hallo liebe versicherungsfachleute, |
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Beantwortet von Andonis Warsakis (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
Es müsste genau geprüft werden, was genau in Ihrer Abtretungserklärung bzw. Darlehensvertrag mit Ihrer Bank steht und welche Folgen sich daraus bzgl. der gängigen Rechtssprechung ggf. ergeben. Da die zur Auszahlung kommende Versicherungssumme ja dann nicht mehr die gleiche höhe hätte. Dem Versicherer ist es völlig egal wem er, im Falle Ihres Todes, die Versicherungssumme auszahlt. Er zahlt immer an dem aus, der als Begünstigter in der Police steht. Wenn es momentan Ihre Hausbank ist, bekommt die dann auch die Versicherungssumme. Wenn Sie sich vorher alles oder einen Teil des Rückkaufswertes auszahlen lassen um ihn bei einer anderen Bank als Sicherheit zu hinterlegen, wird die Versicherunssumme um den Auszahlungsbetrag aus dem Rückkaufswert gekürzt und die Hausbank bekommt, im Falle Ihres Todes, entsprechend weniger. Dies sollten Sie dann aber mit Ihrer Hausbank vorher absprechen!! Ob Sie vorher schon über die komplette Summe des Rückkauswertes verfügen können, ohne dass der Vertrag gekündigt werden muss, sollten Sie mit Ihrer Versicherungsgesellschaft besprechen. Oft muss noch ein gewisser Betrag als Restbetrag vorhanden bleiben. Dies ist aber abhängig vom Tarif den Sie gewählt haben. Ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Farge erschöpfend beantworten. Wenn Sie weietre Fragen haben sollten so sprechen Sie mich gerne persönlich an. Wenn Sie zufrieden waren würde ich mich über eine positive Bewertung sehr freuen. Herzliche Grüße, Andonis Warsakis H & W Maklergesellschaft mbH Co. KG Salierring 32 50677 Köln Tel.: 0221-973073-18 FAX: 0221-973073-20 Mobil: 0172-2984946 E-Mail: Andonis.Warsakis@h-w-makler.de WEB: www.h-w-makler.de So finden Sie zu uns: http://www.h-w-versicherungsmakler.de/wegweiser Amtsgericht Köln HRA 15273 Steuer-Nr.: 219/5718/0338 |
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