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Wiedereingliederung Krankentagegeld Anrechnung Arbeisentgeldzahlung durch Arbeitgeber

Gefragt am 30.04.2015
08:39 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2368

 

Wenn im Rahmen des Wiedereingliederungsprozesses in die Arbeit ich z.B. 2 Tage arbeite und mein Arbeitgeber diesen 2 Tage vergüten würde, verrechnet sich dann diese Vergütung gegen die Laufzeit des Krankentagegeld von 78 Wochen heisst es werden dann pro Woche nicht 5 Tage sondern nur 3 Tage gegen den Anspruch der 78 Wochen gerechnet?
Ich bin bei der Universa privat versichert.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 30.04.2015
08:39 Uhr
 Sven Hennig Sven Hennig Beantwortet am 30.04.2015
09:02 Uhr

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Beantwortet am 30.04.2015 09:02 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2368

Antwort von Sven Hennig (Frage zu Krankenversicherung Privat)

Guten Morgen,

zunächst sollten hier einige Begriffe geklärt werden. Sie schreiben Sie sind privat versichert, dann existiert in jedem Fall KEINE Frist von 78 Wochen. Diese gibt es nur in der gesetzlichen Krankenkasse.

Wenn Sie in der Universa privat krankenversichert sind, und dort ein Krankentaggeld haben, so sollte es sich um den Tarif UNI-KT handeln. Dieser bietet Versicherungsschutz bei einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit.

\"Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer
versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen, in deren Verlauf
Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird. Der Versicherungsfall
beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischem
Befund keine Arbeitsunfähigkeit und keine Behandlungsbedürftigkeit
mehr bestehen ...



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