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Kategorie: Krankenversicherung Gesetzlich

Frage: Krankenversicherung bei Gewerbe?

Gefragt am 13.05.2011 14:37 Uhr | Einsatz: € 10,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025

Hallo,

Vor kurzem habe ich ein Gewerbe gegründet, was nötig war, da ich mit meiner Website Geld verdiene (Verkauf von Werbung). Mit diesem Gewerbe habe ich auch meinen Traum erfüllt und möchte in den nächsten Jahren von 0 an, ein eigenes Geschäft auf die Bein stellen. Nun wurde ich auf die gesetzliche Krankenversicherung hingewiesen, die laut XYZ Versicherung (Möchte ja keine Namen nennen), mindestens 200 Euro/Monat kostet, egal wie viel ich verdiene.

Mein Problem ist nun, dass ich wirklich bei 0 angefangen habe und deshalb gerade einmal 100-150 Euro im Monat verdiene. Das Ziel ist hier natürlich durchaus noch mehr einzunehmen, doch dies wird sicherlich noch 1-2 Jahre auf sich warten lassen.

Was kann ich nun tun in Sachen Versicherung?

Gibt es vielleicht ein Schlupfloch oder ähnliches?

Bislang war ich mit Familienvesichert, lässt sich diese irgendwie aufrecht erhalten?

Ist die gesetzliche Krankenversicherung tatsächlich Pflicht?

Gibt es eine Versicherung die für mich bezahlbar ist oder ihre Gebühren anhand meines Verdienstes berechnet?

Ich hoffe sehr, dass Sie mir helfen können. Eine 200 Euro Versicherung würde das sofortige Ende meines Traums und aktuellen Lebens bedeuten, denn mit 100 Euro im Monat, lassen sich keine 200 Euro Rechnungen begleichen.

Komme übrigens aus Nordrhein-Westfalen (falls es wichtig ist).

PS: Ich hätte ihnen sehr gerne eine angemessene Summe gezahlt (50 Euro oder ähnliches), nur leider ist es mir absolut nicht möglich. Entschuldigen Sie.

Gruss

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Antwort

Beantwortet von Sven Hennig (Profil ansehen)

Hallo,

grundsätzlich lässt sich die Frage ohne Kenntnis des genauen Eckdaten noch nicht beantworten. Aufgrund der bestehenden Versicherungspflicht gem. § 193 VVG müssen Sie sich versichern.

Tun Sie nichts, so endet die bisherige (Familien-)Versicherung in der GKV nicht, da Sie keinen anderen Schutz nachweisen.

Richtig sind die genannten Größenordnungen, denn in der GKV wird ein Mindesteinkommen zu Grunde gelegt.

Ausnahmen gelten für Bezieher von Gründungszuschuss.

Dabei wird ein Mindesteinkommen von 1.277 EUR zu Grunde gelegt, woraus ein Beitrag von etwas mehr als 190 EUR resultiert, zudem ist die PflegePflichtversicherung zu bezahlen.

http://www.tk.de/tk/versicherung-und-tarife/beitraege/beitraege-fuer-selbststaendige-2011/255934?view=renderTabelle&tableindex=1

Die Weiterführung der Familienversicherung gem. §10 SGB V kommt nicht in Betracht, solange Sie selbstständig sind und ein Gewerbe angemeldet haben.

Können Sie sich die KV nicht leisten, so bleibt nur das abmelden des Gewerbes und ggf. die Rückkehr in die Familienversicherung.

Gruß
Sven Hennig
online-pkv.de

Nachfrage
Also ist es nicht möglich in Deutschland selbständig bei 0 anzufangen, da immer eine 200 Euro Versicherung fällig wird?

Danke für die Antwort, auch wenn sie niederschmetternd ist.

Rückantwort
Hallo,

wie gesagt, wir haben - wie in anderen Ländern auch- eine Versicherungspflicht und die Absicherung kostet Geld. Durch den Gründungszuschuss werden die anfänglichen Kosten abgefedert,

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