Kategorie: Krankenversicherung Gesetzlich |
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Frage: Krankenversicherung bei Gewerbe? |
| Gefragt am 13.05.2011 14:37 Uhr | Einsatz: € 10,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025 |
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Beantwortet von Sven Hennig (Profil ansehen)
Hallo,
grundsätzlich lässt sich die Frage ohne Kenntnis des genauen Eckdaten noch nicht beantworten. Aufgrund der bestehenden Versicherungspflicht gem. § 193 VVG müssen Sie sich versichern. Tun Sie nichts, so endet die bisherige (Familien-)Versicherung in der GKV nicht, da Sie keinen anderen Schutz nachweisen. Richtig sind die genannten Größenordnungen, denn in der GKV wird ein Mindesteinkommen zu Grunde gelegt. Ausnahmen gelten für Bezieher von Gründungszuschuss. Dabei wird ein Mindesteinkommen von 1.277 EUR zu Grunde gelegt, woraus ein Beitrag von etwas mehr als 190 EUR resultiert, zudem ist die PflegePflichtversicherung zu bezahlen. http://www.tk.de/tk/versicherung-und-tarife/beitraege/beitraege-fuer-selbststaendige-2011/255934?view=renderTabelle&tableindex=1 Die Weiterführung der Familienversicherung gem. §10 SGB V kommt nicht in Betracht, solange Sie selbstständig sind und ein Gewerbe angemeldet haben. Können Sie sich die KV nicht leisten, so bleibt nur das abmelden des Gewerbes und ggf. die Rückkehr in die Familienversicherung. Gruß Sven Hennig online-pkv.de
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