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Doppelte Staatsbürgerschaft und Aufenthalt aber größtenteils im Ausland

Gefragt am 09.02.2015
10:45 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2935

 

Mein Vater, geb. Januar 1937 in Griechenland, besitzt zwei Staatsbürgerschaften, die Griechische und die Deutsche. Er kam mit 21 Jahren nach Deutschland, hat dann durchgehend in Deutschland gearbeitet und ist seit über 15 Jahren in Rente. Er besitzt ein Haus im ländlichen Raum bei Stuttgart, hält sich aber seit ein paar Jahren überwiegend in Griechenland, in seinem Heimatdorf, auf. Nun will er sein Haus hier in Deutschland verkaufen, da er sich nicht mehr in der Lage sieht, sich ausreichend darum zu kümmern. Er will auch zukünftig den Großteil des Jahres in seinem Heimatdorf in Griechenland leben, und nur zu Besuch nach Deutschland kommen. Nun zu unserer Frage: Er möchte in Deutschland gemeldet bleiben, zwecks Krankenversicherung und Rentenzahlungen. Er hat nachgefragt, ob er sich bei uns anmelden dürfte. Ich (Tochter) und mein Mann besitzen eine Doppelhaushälfte, ebenfalls im ländlichen Raum von Stuttgart. Birgt dies irgendwelche Risiken für uns, wenn er nur für ein paar Wochen im Jahr zu Besuch kommt, aber permanent in unserem Haushalt gemeldet ist? Und genauer gefragt: Darf mein Vater in diesem Fall überhaupt medizinische Leistungen in Deutschland in Anspruch nehmen, wenn er zu Besuch kommt? (er ist AOK versichert). Machen wir uns strafbar, wenn er bei uns gemeldet ist?
Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 09.02.2015
10:45 Uhr
 Sven Hennig Sven Hennig Beantwortet am 09.02.2015
13:30 Uhr

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Beantwortet am 09.02.2015 13:30 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2935

Antwort von Sven Hennig (Frage zu Krankenversicherung Gesetzlich)

Eine solche Frage ist sozialversicherungsrechtlich relevant und zu dem Leuten Teil derStrafbarkeit wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

Ihr Vater hat entsprechende Rechte für die deutsche GKV im Alter erworben und man diese in DeutschLand nutzen ...



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Kommentare anderer Experten


Leiter einer Verkauf Michael Nikolaidis
Leiter einer Verkauf Michael Nikolaidis
Kommentiert am 09.02.2015 17:10:42 Uhr

Die Ausführungen von Hr. Müller sind zutreffender, alles stimmig und keine Angstmacherei. So hätte ich die Frage auch beantwortet. MfG Michalis


Dipl. Kfm. Christian Müller
Dipl. Kfm. Christian Müller
Kommentiert am 09.02.2015 13:17:31 Uhr

Voraussetzung ist der erste Wohnsitz in Deutschland als auch ein Bankkonto in Deutschland. Unter diesen Voraussetzungen kann er in der GKV versichert sein und auch hier medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Jedoch sollte keine Krankenversicherung in Griechenland zusätzlich eingegangen werden. Sollte die GKV \"Erfassungsbögen\" senden z.B. zum Einkommen etc. sind diese natürlich wahrheitsgemäss zu beantworten. - Um eine Absicherung in Griechenland sicher zu stellen, ist es überlegenswert zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung abzuschliessen. Doch nicht die klassische Form für 9,90 € im Jahr sondern dazu bedarf es einer speziellen Auslands-KV. Kostenpunkt ca 1,50€/Tag. Zu diesem Zwecke wenden Sie sich dann bitte an einen Versicherungsmakler.






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