| Kategorie: Haftpflichtversicherung |
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| Frage: Unfall mit dem Fahrrad |
| Einsatz: € 15,00 |
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| Antwort |
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Beantwortet von Manfred Sack (Profil ansehen)
Sie haben von Ihrem Versicherer die korrekte Antwort erhalten, sollte der Anspruchsteller gegen Sie klagen so vertritt die Privathaftpflicht Sie in dieser Angelegenheit!
PS: Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer nach einer Aufbaudeckung für deliktunfähige Kinder und den Baustein Forderungsausfall! Bei weiteren Fragen zum Thema stehe ich gerne zur Verfügung! www.sack.lvm.de |
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