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Kategorie: Haftpflichtversicherung

Frage: Unfall mit dem Fahrrad

Gefragt am 14.03.2010 06:29 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1020

Sehr geehrte Damen und Herren,
trotz Beobachtung meinerseits ist mein Kind, 6 Jahre alt, mit dem Fahrrad gegen ein parkendes Auto gefahren. Es ist leicht beschädigt worden. Nun zahlt die Haftpflichtversicherung den Schaden nicht, da ich meine Aufsichtspflicht nicht verletzt habe. Wenn ich mich als Elternteil weigere zu zahlen, könne der Geschädigte kein Schadenersatz von meinem Kind verlangen, argumentiert die Versicherung. Stimmt das??

Mit freundlichen Grüßen

Kemerli

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Antwort

Beantwortet von Manfred Sack (Profil ansehen)

Sie haben von Ihrem Versicherer die korrekte Antwort erhalten, sollte der Anspruchsteller gegen Sie klagen so vertritt die Privathaftpflicht Sie in dieser Angelegenheit!

PS: Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer nach einer Aufbaudeckung für deliktunfähige Kinder und den Baustein Forderungsausfall!
Bei weiteren Fragen zum Thema stehe ich gerne zur Verfügung!

www.sack.lvm.de

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