| Kategorie: Haftpflichtversicherung |
|---|
| Frage: Schaden am und durch geliehenen Anhänger |
| Einsatz: € 0,00 |
|
Bewertung: 4,3 (von 5 Sternen)
A. leiht sich von B. einen Autoanhänger. A. befestigt den Anhänger nicht richtig auf der Kugel der Kupplung und vergisst, das Sicherheitsseil zu befestigen. Der Anhänger löst sich während der Fahrt vom Zugfahrzeug, kommt von der Fahrbahn ab und beschädigt einen Zaun. |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Versicherungsexperten zum Thema Haftpflichtversicherung!
| Antwort |
|---|
|
Beantwortet von Manfred Sack (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
in Ihrer Frage sind noch einige Fragen offen, Hängt A den Hänger von B an das Auto von B oder von A ? usw. Generell steht aber fest den Schaden am Hänger nur eine Vollkasko des Hängers übernimmt! (die meisten nie vorhanden ist!) Für den Schaden am Zaun kommt das ziehende Fahrzeug auf! Nicht die Haftpflicht des Anhängers! Ansprüche über eine Privathaftpflicht im Bezug auf den Schaden am Hänger lassen sich nicht herleiten! Hier sind Schäden an geliehen Gegenständen in der Regel nicht versichert! Bei weiteren Fragen dürfen Sie mich gerne ansprechen! Versicherungsbüro Manfred Sack in Brilon weitere Informationen finden Sie unter: www.sack.lvm.de |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Versicherungsexperten zum Thema Haftpflichtversicherung!
| Bewertung | ||
|---|---|---|
| 3. Wie empfehlenswert ist der Versicherungsexperte? |
|
4,0 |
| 2. Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Versicherungsexperten? |
|
4,0 |
| 1. Wie hilfreich war die Antwort des Versicherungsexperten? |
|
5,0 |