Kategorie: Haftpflichtversicherung |
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Frage: Glassschaden o. Mietsachschaden. Zahlt Privathaftpflicht? |
| Gefragt am 30.12.2009 10:01 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026 |
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Hallo, |
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Beantwortet von Manfred Sack (Profil ansehen)
Hallo verehrter Fagesteller,
der Glasbruch dieser Art ist nicht als Mietsachschaden anzusehen, in der Regel wird der Haftpflichtversicherer den Schaden ablehnen. Als Mieter benötige ich eine eigene Haushaltsglasversicherung um dieses Risiko abzusichern. Bei weiteren Fragen zu diesem Thema stehen ich Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung. Alle Informationen finden Sie unter www.sack.lvm.de Mit freundlichen Grüssen Manfred Sack Tel: 02961/2029 |
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