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Kategorie: Haftpflichtversicherung

Frage: Glassschaden o. Mietsachschaden. Zahlt Privathaftpflicht?

Gefragt am 30.12.2009 10:01 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026

Hallo,

wir wohnen in einer gemieteten Wohnung. Zum Garten hin haben wir eine doppelverglaste Terassentür. Ich war gerade draußen gewesen, als ein staker Windstoß die Tür zu schlagen wollte. Ich wollte sie mit dem Fuß stoppen, traf aber leider statt des Rahmens die Scheibe, die anschließend zerbrach.

Nun meine Frage, ob meine Privathaftpflicht dieses übernehmen würde. Ich weiß leider nicht mehr, ob Glasbruch dort eingeschlossen war oder nicht. Beim damaligen Abschluss der Versicherung wurde mir was davon erzählt, das sämtliche Fenster und Türen des Hauses mit versichert sind als Mietsachschaden. Stimmt das?

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Antwort

Beantwortet von Manfred Sack (Profil ansehen)

Hallo verehrter Fagesteller,

der Glasbruch dieser Art ist nicht als Mietsachschaden anzusehen, in der Regel wird der Haftpflichtversicherer den Schaden ablehnen. Als Mieter benötige ich eine eigene Haushaltsglasversicherung um dieses Risiko abzusichern.

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema stehen ich Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.

Alle Informationen finden Sie unter www.sack.lvm.de

Mit freundlichen Grüssen
Manfred Sack

Tel: 02961/2029

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