Kategorie: Umsatzsteuer |
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Frage: Umsatzsteuer EU |
| Gefragt am 11.08.2009 11:38 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1035 |
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Bewertung: 4,7 (von 5 Sternen)
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Beantwortet von Frank Ginster & Partner (Profil ansehen)
Sehr geehrte Dame,
sehr geehrter Herr, aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Mindesteinsatzes beantworten wir Ihre Frage gerne im Rahmen einer Erstberatung. Die Beantwortung erfolgt dabei nach dem geschilderten Sachverhalt. Sofern Angaben vom tatsächlichen Sachverhalt abweichen, kann dies zu einem anderen Ergebnis führen. Grundsätzlich gelten für Reiseagenturen die gleichen Regelungen wie für andere umsatzsteuerpflichtige Unternehmen. Wir gehen dabei davon aus, dass Sie grundsätzlich am Umsatzsteuerverfahren teilnehmen, also prinzipiell zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Das bedeutet, sofern Sie eine Rechnung erhalten, in der ausländische Umsatzsteuer ausgewiesen ist, dürfen Sie diese nicht im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuer geltend machen. Vielmehr kommt es darauf an, ob der jeweilige Staat am sog. Umsatzsteuervergütungsverfahren teilnimmt. Dabei handelt es sich um eine Art Abkommen zwischen den Ländern, das regelt, dass die von ausländischen Unternehmern gezahlte Umsatzsteuer auf Antrag vergütet werden kann. Dieser Antrag ist, zur Zeit noch, bis zum 30.06. des Folgejahres bei der zuständigen Stelle im Ausland zu stellen. Es gilt jedoch zu beachten, dass dieses Vergütungsverfahren nur für bestimmte Leistungen möglich ist. Beträge aus Hotelrechnungen z.B. sind in Frankreich nur beschränkt vergütungsfähig. Auch nehmen nicht alle Länder an diesem Vergütungsverfahren teil. Es kommt also auf den jeweiligen Einzelfall an, ob eine Erstattung möglich ist oder nicht. Sofern die Vorsteuer also nicht abzugsfähig ist, ist sie neben der eigentlichen Leistung als Aufwand in der Buchhaltung zu berücksichtigen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen auch telefonisch unter der Telefonnummer 0 22 32 / 93 45 35 zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Frank Ginster Steuerberater
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