Kategorie: Steuererklärung |
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Frage: Steuererklärung |
| Gefragt am 12.11.2009 20:28 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026 |
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Beantwortet von Irmingard Huber-Stempfel (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
Ich gehe bei dem geschilderten Sachverhalt davon aus, dass Ihr Freund 870 € Bruttolohn auf Lohnsteuerkarte abgerechnet wird, d.h. nicht dass es sich um steuerfreie Leistungen von der Agentur für Arbeit handelt. Dies ist die entscheidende, das Ergebnis der Berechnung beeinflussende Frage. Klären lässt sich dies, wenn Sie die Gehaltsabrechnungen des Freundes überprüfung. Wurden Sozialversicherungsbeiträge abgezogen? Wenn Ihr Freund steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn bezieht, gibt die Heirat in 2009 eine Steuervergünstigung von ca. 760 €. Im Jahr der Eheschliessung haben Sie die Möglichkeit die Zusammenveranlagung mit Splittingtabelle (Alternative A) oder die Besondere Veranlagung (Alternative B) wie Einzelveranlagung zu wählen. Die Wahl kann bis zur Bestandskraft des Einkommensteuerbescheides ausgeübt werden. In der Regel ist die Zusammenveranlagung günstiger bei unterschiedlichen Einkommensverhältnissen (wie in Ihrem Fall) und wenn keine Progressionseinkünfte (steuer- und sozialversicherungs Einkommen z.B. Zuschuss durch Agentur für Arbeit) vorliegen. Die Beantwortung der Frage erfolgt im Rahmen der Erstberatung. Änderungen im Sachverhalt insbesondere die Annahmen am Anfang meiner Ausführungen beeinflussen die getroffenen rechtlichen Feststellungen. Mit freundlichen Grüssen I. Huber-Stempfel Rechtsanwältin und Steuerberaterin |
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