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Kategorie: Steuererklärung

Frage: Doppelte Haushaltsführung

Gefragt am 07.12.2011 20:26 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1032

Guten Tag,

ich habe eine Frage zur Möglichkeit der doppelten Haushaltsführung:

Ich (m) lebe seit mehr als 10 Jahren im Ort A. Dort bin ich vor einigen Monaten mit meinem Lebensgefährten (ebenfalls m, keine eingetragene Partnerschaft) zusammengezogen, der Mietvertrag der gemeinsamen Wohnung am Wohnort A lautet auf beide, außerdem sind dort beide mit 1. Wohnsitz gemeldet. Die Mietzahlungen erfolgen von meinem Konto, wobei mein Partner mir einen Teil der Miete erstattet.

Wenige Monate nach dem Zusammenziehen habe ich eine neue Stelle am Ort B angetreten, der ca 200 km entfernt von A liegt. Am Ort B unterhalte ich seitdem daher eine kleinere Wohnung, da von dort die Entfernung zur Arbeitsstätte nur 3 km beträgt. An den Wochenenden fahre ich regelmäßig nach A und benutze dazu die Bahn inkl. BahnCard50.

Meine Fragen:
Liegen hier die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung vor, auch wenn keine eingetragene Partnerschaft/Ehe/Kinder existiert? Zählt es als \\\"eigener Hausstand\\\", auch wenn der (nicht finanziell abhängige, weil arbeitstätige) Partner in der gleichen Wohnung wohnt?

Falls ja, welche Kosten kann ich hinsichtlich Wochenendheimfahren steuerlich geltend machen, 30 Cent Kilometerpauschale, die tatsächlichen Kosten (also für die Fahrkarten plus BahnCard), die höheren Kosten, wenn beides gegenübergestellt wird?

Vielen Dank für Ihre Auskunft!

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Antwort

Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn aus beruflicher Veranlassung in einer Zweitwohnung am Beschäftigungsort ein zweiter (doppelter) Haushalt zum Haupthaushalt hinzukommt. Der Haushalt in der Wohnung am Beschäftigungsort ist beruflich veranlasst, wenn er dazu genutzt wird, um den Arbeitsplatz von dort aus erreichen zu können. (BFH-Urteile vom 5.3.2009, BStBl. 2009 II S. 1012 und 1018).

Die Kriterien einer doppelten Haushaltsführung sind folglich:
1) Eine Hauptwohnung mit einem eigenen Hausstand.
2) Berufstätigkeit am auswärtigen Beschäftigungsort.
3) Zweitwohnung am auswärtigen Beschäftigungsort.

Ein eigener Hausstand ist eine eingerichtete Wohnung, die Ihren Lebensbedürfnissen entspricht, die Sie aus eigenem oder abgeleitetem Recht nutzen, in der Sie einen Haushalt "unterhalten" oder mitunterhalten, d. h. die Haushaltsführung bestimmen oder wesentlich mitbestimmen, und die den Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen darstellt.

Alle diese Voraussetzungen sehe ich als erfüllt an. Am Hauptwohnsitz muß keine "Familie" bestehen. Auch Ledige können unter teilweise modifizierten Voraussetzungen, die in Ihrem Fall jedoch keine Rolle spielen, eine doppelte Haushaltsführung begründen.

Bezüglich der Wochenendheimfahrten können Sie 0,30 € je gefahrenen Kilomter pauschal geltend machen oder die tatsächlichen Kosten der öffentlichen Verkehrsmittel, wenn diese höher liegen und nachgewiesen werden.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Steuerberater
Diplom-Finanzwirt (FH)

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