Kategorie: Steuererklärung |
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Frage: Doppelte Haushaltsführung |
| Gefragt am 07.12.2011 20:26 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1032 |
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Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn aus beruflicher Veranlassung in einer Zweitwohnung am Beschäftigungsort ein zweiter (doppelter) Haushalt zum Haupthaushalt hinzukommt. Der Haushalt in der Wohnung am Beschäftigungsort ist beruflich veranlasst, wenn er dazu genutzt wird, um den Arbeitsplatz von dort aus erreichen zu können. (BFH-Urteile vom 5.3.2009, BStBl. 2009 II S. 1012 und 1018). Die Kriterien einer doppelten Haushaltsführung sind folglich: 1) Eine Hauptwohnung mit einem eigenen Hausstand. 2) Berufstätigkeit am auswärtigen Beschäftigungsort. 3) Zweitwohnung am auswärtigen Beschäftigungsort. Ein eigener Hausstand ist eine eingerichtete Wohnung, die Ihren Lebensbedürfnissen entspricht, die Sie aus eigenem oder abgeleitetem Recht nutzen, in der Sie einen Haushalt "unterhalten" oder mitunterhalten, d. h. die Haushaltsführung bestimmen oder wesentlich mitbestimmen, und die den Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen darstellt. Alle diese Voraussetzungen sehe ich als erfüllt an. Am Hauptwohnsitz muß keine "Familie" bestehen. Auch Ledige können unter teilweise modifizierten Voraussetzungen, die in Ihrem Fall jedoch keine Rolle spielen, eine doppelte Haushaltsführung begründen. Bezüglich der Wochenendheimfahrten können Sie 0,30 € je gefahrenen Kilomter pauschal geltend machen oder die tatsächlichen Kosten der öffentlichen Verkehrsmittel, wenn diese höher liegen und nachgewiesen werden. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann Steuerberater Diplom-Finanzwirt (FH) |
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