Kategorie: Kapitalvermögen |
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Frage: Firmendirekt-Versicherung |
| Gefragt am 07.02.2011 12:44 Uhr | Einsatz: € 55,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025 |
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Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
Ausgangslage |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrter(r) Ratsuchende(r)
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Vorzeitige Auszahlung als Kapitallebensversicherung Da hier die 12-jährige Mindeslaufzeit der Versicherung nicht erfüllt ist, werden Steuern auf den Ertrag fällig, die sich wie folgt errechnen: Kapitalabfindung oder Rückkaufswert minus Summe der eingezahlten Beträge. Vom sich so ergebenden Saldo führt der Versicherer 25% Abgeltungssteuer an das Finanzamt ab. Liegt Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25%, dann erklären Sie den vorstehend genannten Saldo als Einkünfte aus Kapitalvermögen in Ihrer Einkommensteuererklärung. Die vom Versicherer abgeführte Abgeltungssteuer wird dann wie eine Einkommensteuervorauszahlung auf Ihre persönliche Einkommensteuer angerechnet. Auszahlung auf Rentenbasis Hier erfolgt eine Besteuerung mit dem Ertragsanteil. Rentenleistungen aus privaten Versicherungen werden mit dem Ertragsanteil besteuert. Bei beginnendem Rentenbezug mit Vollendung des 63.Lebensjahrs beträgt der Ertragsanteil 20%, d.h. 20% der Renteneinnahmen aus der Direktversicherung unterliegen als sonstige Einkünfte der Einkommensteuer. Der Beantwortung Ihrer Frage zur Rentenbesteuerung habe ich folgende Annahmen zu Grunde gelegt: Die Beitragszahlungen waren steuerpflichtig pauschale LSt nach § 40 b EStG bis zur Höhe von 1.752 EUR mit 20 %, Lohnsteuer nach Lohnsteuerkarte, keine Förderung durch Altersvorsorgezulage bzw. zusätzlichen Sonderausgabenabzug. Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Diplom Betriebswirt |
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