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Kategorie: Kapitalvermögen

Frage: Firmendirekt-Versicherung

Gefragt am 07.02.2011 12:44 Uhr | Einsatz: € 55,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025
Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen) Firmendirekt-Versicherung , 5 von 5 bei 1 Bewertungen Ausgangslage Alter 63 Jahre, ab 01.02.2011 bewilligte BfA-Rente nach Altersteilzeit (damit vorzeitige Auszahlung der LV generell möglich). In 2002 Abschluss einer Firmen-Direkt Versicherung als Kapital LV mit Wahlrecht: -- Rente oder Kapitalabfindung Nominale Laufzeit der Versicher

Ausgangslage

Alter 63 Jahre, ab 01.02.2011 bewilligte BfA-Rente nach Altersteilzeit (damit vorzeitige Auszahlung der LV generell möglich).

In 2002 Abschluss einer Firmen-Direkt Versicherung als Kapital LV mit Wahlrecht:

-- Rente oder Kapitalabfindung

Nominale Laufzeit der Versicherung: 2002 bis 2014 (12 Jahre).


Vorgezogene Auszahlung:

Frage:

Welche Art der Versteuerung ergibt sich bei vorgezogener Auszahlung in 2011:
• bei Kapitalauszahlung ?
• bei Auszahlung auf Rentenbasis ?

Ich bitte um Beantwortung der o. g. Frage.

Mit freundlichem Gruß
HP

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Antwort

Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)

Sehr geehrter(r) Ratsuchende(r)

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Vorzeitige Auszahlung als Kapitallebensversicherung

Da hier die 12-jährige Mindeslaufzeit der Versicherung nicht erfüllt ist, werden Steuern auf den Ertrag fällig, die sich wie folgt errechnen:

Kapitalabfindung oder Rückkaufswert minus Summe der eingezahlten Beträge. Vom sich so ergebenden Saldo führt der Versicherer 25% Abgeltungssteuer an das Finanzamt ab. Liegt Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25%, dann erklären Sie den vorstehend genannten Saldo als Einkünfte aus Kapitalvermögen in Ihrer Einkommensteuererklärung. Die vom Versicherer abgeführte Abgeltungssteuer wird dann wie eine Einkommensteuervorauszahlung auf Ihre persönliche Einkommensteuer angerechnet.

Auszahlung auf Rentenbasis

Hier erfolgt eine Besteuerung mit dem Ertragsanteil. Rentenleistungen aus privaten Versicherungen werden mit dem Ertragsanteil besteuert. Bei beginnendem Rentenbezug mit Vollendung des 63.Lebensjahrs beträgt der Ertragsanteil 20%, d.h. 20% der Renteneinnahmen aus der Direktversicherung unterliegen als sonstige Einkünfte der Einkommensteuer.

Der Beantwortung Ihrer Frage zur Rentenbesteuerung habe ich folgende Annahmen zu Grunde gelegt:

Die Beitragszahlungen waren steuerpflichtig pauschale LSt nach § 40 b EStG bis zur Höhe von 1.752 EUR mit 20 %, Lohnsteuer nach Lohnsteuerkarte, keine Förderung durch Altersvorsorgezulage bzw. zusätzlichen Sonderausgabenabzug.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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