Kategorie: Immobilienbesteuerung |
|---|
Frage: Immobilienbesteuerung |
| Gefragt am 03.05.2010 19:20 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025 |
|
Habe Mieteinnahmen von einem Haus,kann ich meine Miete die ich für eine Wohnung bezahle von den Mieteinnahmen vom Haus abziehen ? |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung!
| Antwort |
|---|
|
Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte. Aus der Vermietung des Hauses erzielen Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Zu versteuern ist der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Grundsätzlich können Werbungskosten nur insoweit abgezogen werden, wie sie mit den Einnahmen im Zusammenhang stehen. Handelt sich bei der gezahlten Miete um die Miete für Ihre private Wohnung, ist diese steuerlich nicht zu berücksichtigen. Wird die gemietete Wohnung aber weiter vermietet (Untervermietung), so kann die gezahlte Miete von der erhaltenen Miete abgezogen werden. Ich hoffe, ich konnte mit meinen Ausführungen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Wander Steuerberater |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung!
