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Kategorie: Immobilienbesteuerung

Frage: Hauskauf

Gefragt am 10.10.2011 14:17 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026

Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Schwager kann sein Einfamilienhaus finanziell nicht mehr halten und bietet mir sein Haus zum Kauf für 45.000 EUR an mit der Auflage, lebenslang dort kostenlos (ohne Miete; Nebenkosten trägt er selbst) wohnen zu dürfen und im Falle eines Verkaufes ein Vorkaufsrecht zu haben.
Verkehrswert: 150.000 EUR
Restschulden: 35.000 EUR
Aus humanitären Gründen habe ich hiermit kein Problem und kann das finanziell auch problemlos machen.
Allerdings möchte ich keinerlei Zusatzkosten außer Grunderwerbssteuer und Notarkosten haben. Ich will diese Immobilie für mich nicht als Gewinn-, Rendite- oder Spekulationsobjekt nutzen. Mir ist bewußt, dann auch nur eine AfA (2 % ?) auf Basis der 40.000 EUR nutzen zu können.


Frage: Spielt da das Finanzamt mit oder wird eine verkappte Schenkung oder sonst etwas mit entsprechender (Straf)Steuer (in welcher Höhe ?) fällig ?

Falls NEIN, ab welcher Kaufhöhe oder sonstigen Bedingungen dürfte es keinen solchen Ärger geben ?

Vielen Dank

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Antwort

Beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Wenn das Haus deutlich unter dem Marktwert an Sie verkauft wird, kann Schenkungsteuer entstehen werden.

Sie können den Marktwert wie folgt schätzen:
Verkehrswert (150.000 EUR) ./. Wert der Restschulden (35.000 EUR) ./. Wert des Wohnrechts (?) ./. Freibetrag (20.000 EUR)

Der Wert des Wohnrechts hängt von der ortsüblichen Miete und dem Alter Ihres Schwagers. Wenn Sie mir die Daten dafür nennen, kann ich den Wert des Wohnrechts für Sie berechnen.

Die Differenz zwischen diesem Wert und dem Kaufpreis kann die Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer sein.

Für Sie gilt die Steuerklasse III. Der Steuersatz ist je nach der Höhe der Bereicherung gestaffelt.

Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.

Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 9332 2657
Email: info@zdbz.de
www.steuerberatung.zdbz.de

Nachfrage
Sehr geehrte Frau Dr. Bolik,
vielen Dank für Ihre Auskunft.

Im Rahmen der Scheidung meines Schwagers (Bruder meiner Ehefrau) wurde der Wohnwertvorteil mit 600 EUR festgelegt (150 m2 a 4 EUR). Ich persönlich halte diesen Wert aufgrund des schlechten Zustand des Hauses zwar für erhöht und lass daher alles noch mal durch einen Gutachter prüfen.
Bitte gehen Sie also mal von folgenden Daten aus
Verkehrswert: 150.000
Restschuld: 35.000
derzeitiger Mietwert (kalt) gemäß Wohnwertvorteil: 600 x 12 = 7.200 EUR
Alter des Schwagers: 64 Jahre (geht Juli 2012 in Rente)
Freibetrag: 20.000 EUR (gemäß Ihrer Antwort)

Wäre der „Wohnwert“ anders, wenn meine Ehefrau alleine oder nur ich alleine oder wir zusammen das Haus kaufen ?

Kaufpreis minus Wohnwert wäre also die sogenannte Bereicherung.
Da bei solchen Berechnungen vieles sicherlich auch Spielräume zulässt, wäre es gut zu wissen, wieviel % Abweichung beim Kaufpreis nach unten ein Finanzamt evtl. für vertretbar hält.
Was bedeutet in diesem Zusammenhang die Steuerklasse III ?
Bisher werden wir zusammen per Splittingtabelle veranlagt - und da spielt die Steuerklasse doch keine Rolle mehr.

Vielen Dank im Voraus für Antwort

Rückantwort
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für die Nachfragen, die ich gern beantworte.

1. Der Wert des Wohnrechts beträgt nach Ihren Angaben: 7200 x 11,544 = 83116,8
Der Wert des Wohnrechts hängt nicht von dem persönlichen Verhältnis des Erwerbers zu Ihrem Schwager ab.

2. Die Bereicherung = 150000 (Grundbesitzwert) - 35000 (Restschuld) - 83116,8 (Wert des Wohnrechts) - 45000 (Kaufpreis) = -13116,8
In diesem Fall würde eine Überzahlung v. 13116,8 EUR vorliegen. Aus der Steuersicht heißt es, dass Sie 13116,8 EUR an Ihren Schwager schenken würden. Da der Betrag noch unter dem Freibetrag 20000 liegt, würde hier keine Schenkungsteuer anfallen.

Aufgrund der Datenbasis, die Sie angegeben haben, scheint ein Kaufpreis im Bereich zwischen 30000 EUR und 45000 EUR als vertretbar.

Die Steuerklasse III bezieht sich hier auf Festsetzung der Schenkungsteuer (§ 15 ErbStG). Splittingtarif wird bei der Einkommensteuerveranlagung angewendet.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin

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