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Kategorie: Immobilienbesteuerung

Frage: Grunderwerbssteuer

Gefragt am 29.12.2010 14:38 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1020

Hallo,
eine GBR von A und B(bisher je halber Anteil) will die Anteile verschieben, auf 94,5 für A und 5,5 für B. Ein Kaufpreis wird von A an B gezahlt. Es handelt sich um eine (noch) selbstgenutzte Immobilie, die Eigennutzung ist größer als 2 Jahre. In Zukunft wird das Objekt vermietet.

1.Muss B den Kaufpreis versteuern?
2.Fällt bei dieser Verschiebung/ Übernahme von Anteilen Grunderwerbssteuer an?
3. Gibt es eine bessere Lösung, falls die Fragen 1 und 2 mit Ja beantwortet wurden?

Vielen Dank im voraus.

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Antwort

Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

zu 1) Der Kaufpreis muss von B nicht versteuert werden, da bei einer länger als 2 Jahre dauernden Eigennutzung kein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vorliegt.

zu 2 ) Bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen an einer Personengesellschaft, zu deren Vermögen auch rundsücke gehören, tritt hinsichtlich der Grundstücksübertragung Grunderwerbsteuer nur dann ein, wenn mindestens 95% der Anteile in einer Hand unmittelbar oder mittelbar vereinigt werden.

Es sind also hinsichtlich der Einkommen- und der Grunderwerbsteuer keine steuerpflichtigen Vorgänge zu erwarten.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater

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