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Kategorie: Abfindung

Frage: Abfindung - Welche Konstellation?

Gefragt am 12.10.2010 15:27 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1032
Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen) Abfindung - Welche Konstellation? , 5 von 5 bei 1 Bewertungen Sehr geehrte Damen und Herren, wegen betriebsbedingter Kündigung endet mein Arbeitsverhältnis zum 30.11.2010. Bis dato (Jan - Sept. 2010) habe ich 37.000 EUR verdient. (Lohnsteuerklasse 3, 1 Kind, keine weiteren Einkünfte). Für den Monat Okt. werde ich ein Gehalt von ca

Sehr geehrte Damen und Herren,

wegen betriebsbedingter Kündigung endet mein Arbeitsverhältnis zum 30.11.2010.

Bis dato (Jan - Sept. 2010) habe ich 37.000 EUR verdient.
(Lohnsteuerklasse 3, 1 Kind, keine weiteren Einkünfte).

Für den Monat Okt. werde ich ein Gehalt von ca 4150 EUR erhalen. Für den Monat November ca 8720 EUR (da Weihnachtsgeld ca 2400 EUR mit enthalten ist)

Nun verhandele ich momentan die Abfindung. Im Raum stehen ca 45000 EUR.

Ich habe vor, mich umgehend (nach ca einer Woche Arbeitslosigkeit) selbtständig zu machen und hierzu von der Arbeitsagentur den Gründerzuschuss zu erhalten. Zu erwartende Einnahmen im Jahr 2011 werden bei ca 10.000 EUR erwartet (zzgl. Gründerzuschuss von der Arbeitsagentur)

Nun zu meinen Fragen:

1. Wann lohnt es sich, die Abfindung auszahlen zu lassen?
Im Januar 2011 in der ersten Kalenderwoche, damit ich anschliessend die Lohnsteuerkarte der Arbeitsagentur gebe? Kann ich dann dem Arbeitgeber auch die zu erwartenden Einkünfte 2011 benennen, die er zur Ermittlung der Steuer berücksichtigen MUSS? Was kommt zur Auszahlung? Greift die 1/5 Regelung?

2. Der Arbeitgeber bietet an, die Frist zu verlängern und die Abfindung entsprechend zu reduzieren: Welche Konstellation ist steuerlich am vorteilhaftesten?
Oder soll man einen Teil der Abfindung auf die Gehälter Okt + Nov 2010 verteilen?

Bitte um entsprechende Rechenbeispiele.

Vielen Dank!

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Antwort

Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

1. Grundsätzlich ist es günstiger sich die Abfindung in dem Jahr mit den niedrigeren Einkünften auszahlen zu lassen. In Ihrem Fall also 2011. Der Gründungszuschuss wird dabei nicht mit berücksichtigt, da dieser steuerfrei ist. Die zuerwartenden Einkünfte aus Ihrer selbständigen Tätigkeit benötigt Ihr Arbeitgeber für die Gehaltsabrechnung nicht. Diese Einkünfte werden vom Finanzamt im Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheid berücksichtigt.

Berechnungsbespiel:

Auszahlung 2010:
laufende Einkünfte: 49.870 €
Abfindung: 45.000 €
Steuern: 17.821 €

Auszahlung 2011:
laufende Einkünfte: 10.000 €
Abfindung: 45.000 €
Steuern: 1.706 €

2. Das laufende Gehalt wird "normal" versteuert und ist sozialversicherungspflichtig. Die Abfindung wird ermäßigt besteuert (Fünftel-Regelung) und ist NICHT sozialversicherungspflichtig. Deswegen kann ich von einer Reduzierung oder Verteilung der Abfindung auf die Monate Okt + Nov (wenn möglich) abraten, da dadurch der finanzielle Vorteil verloren geht.

Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Wander
Steuerberater

Nachfrage
Sehr geehrter Herr Wander,

vielen Dank für die Beantwortung.

Anbei nocvh eine Rückfrage zu meiner ersten Frage:

Greift die 1/5-Regelung bei der Abfindungsauszahlung im Januar also auch, wenn ich im Dezember bereits bei der Arbeitsagentur bin? (Gehalt 2010 wird doch nur 42000 sein, Abfindung 47000 EUR)? Heißt das, das dann in der Januar Abrechnung als Gehalt 0 steht und dann die Abfindug danach besteuert wird?

Versteuert der Arbeitgeber dann nach Lohnsteuerkarte 6, da ja die Lohnsteuerkarte auch bei der Arbeitsagentur vorgelegt werden muss(denke ich zumindest)?
Oder macht er das noch über die Lohnsteuerkarte 3?

Daher die Frage, mit was für einer Auszahlung zunächst seitens des Arbeitgebers zu rechnen ist im Januar.

Vielen Dank!

Beste Grüße.

Rückantwort
Die 1/5 Regelung greift immer bei einer Abfindung, unabhängig davon wann sie gezahlt wird. Bei einer Auszahlung in 2010 beträgt das übrige Gehalt tatsächlich 0 EUR. Daher ist die Versteuerung in 2010 günstiger.

Der Arbeitgeber versteuert die Abfindung nach der ihm vorgelegten Lohnsteuerkarte, in Ihrem Fall Steuerklasse 3. Die Steuerkarte verbleibt bei Ihnen und wird nicht der Arbeitsagentur vorgelegt.

Nach meiner Berechnung bekommen Sie die Abfindung in voller Höhe ohne jegliche Abzüge ausgezahlt.

Mit freundlichen Grüßen

Wander
Steuerberater

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