Kategorie: Abfindung |
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Frage: Abfindung - Welche Konstellation? |
| Gefragt am 12.10.2010 15:27 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1032 |
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Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
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Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte. 1. Grundsätzlich ist es günstiger sich die Abfindung in dem Jahr mit den niedrigeren Einkünften auszahlen zu lassen. In Ihrem Fall also 2011. Der Gründungszuschuss wird dabei nicht mit berücksichtigt, da dieser steuerfrei ist. Die zuerwartenden Einkünfte aus Ihrer selbständigen Tätigkeit benötigt Ihr Arbeitgeber für die Gehaltsabrechnung nicht. Diese Einkünfte werden vom Finanzamt im Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheid berücksichtigt. Berechnungsbespiel: Auszahlung 2010: laufende Einkünfte: 49.870 € Abfindung: 45.000 € Steuern: 17.821 € Auszahlung 2011: laufende Einkünfte: 10.000 € Abfindung: 45.000 € Steuern: 1.706 € 2. Das laufende Gehalt wird "normal" versteuert und ist sozialversicherungspflichtig. Die Abfindung wird ermäßigt besteuert (Fünftel-Regelung) und ist NICHT sozialversicherungspflichtig. Deswegen kann ich von einer Reduzierung oder Verteilung der Abfindung auf die Monate Okt + Nov (wenn möglich) abraten, da dadurch der finanzielle Vorteil verloren geht. Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick gegeben zu haben. Mit freundlichen Grüßen Wander Steuerberater
Nachfrage Rückantwort |
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