Kategorie: Abfindung |
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Frage: Abfindung |
| Gefragt am 17.08.2011 20:16 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025 |
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Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
Sehr geehrter Steuerberater, |
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Beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte. Damit Ihnen nachfolgende Ausführung hilfreich und nützlich ist, ist es wichtig, dass meiner Beurteilung der korrekte Sachverhalt zu Grunde liegt. Bitte beachten Sie Hinzufügen, Weglassen oder Änderung der Angaben können das steuerrechtliche Ergebnis ändern. Abfindung ist ein Angebot von Ihrem Arbeitgeber. Oft werden Abfindungen, soweit die Voraussetzungen vorliegen, nach 1/5-Regelung abgerechnet. Wenn Sie jetzt Steuerklasse 3 nehmen würden, würde bei Ihnen geringere Lohnsteuer abgezogen. Bei Ihrem Mann würde aber höheren Lohnsteuerabzug vorgenommen. Ob es insgesamt für Sie günstig ist, kann man eine sichere Aussage nur nach einer Simulationsrechnung treffen. Solche Plattform ist aber für Simulationsrechnung nicht geeignet, da zwingend notwendige und vollständige Information nicht vorliegt. Da die Lohnsteuer bloß eine Art Vorauszahlung auf die Einkommensteuer ist, haben Sie hier kein großes Risiko. Denn die im Laufe des Jahres zu viel gezahlte Lohnsteuer wird im Rahmen der Einkommensteuerverlagung erstattet. Falls Sie Steuerklasse ändern möchten, sollte die Änderung vor der Auszahlung der Abfindung erfolgen. Eine Änderung bereits vor Vertragsabschluss ist nicht notwendig. Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein. Falls noch Unklarheit ist, benutzen Sie bitte einfach Nachfragen-Funktion. Mit freundlichen Grüßen Dr. Yanqiong Bolik Steuerberaterin Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart Tel: +49 (0)711 / 9332 2657 Email: info@zdbz.de |
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