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Erlösaufteilung nach Lastenfreistellung

Gefragt am 11.03.2012
20:59 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4211

 

Sehr geehrte Rechtskundige,

Folgender Sachverhalt bereitet mir Kopfzerbrechen:
Meine Großmutter hat vor 10 Jahren mit Ihrem damaligen Lebensgefährten eine Eigentumswohnung zum Preis von 125000 Euro gekauft, jeweils zu 1/2 Anteilen. Meine Großmutter hatte das Geld, der Lebensgefährte hat seine hälfte des Kaufpreises zu 100% finanziert. Die Bank nahm als Sicherheit für SEINEN Kredit eine Grundschuld auf die Gesamtimmobilie. Vor vier Jahren ging die Beziehung wegen Alkoholproblemen des Lbg. in die Brüche. Seit einem Jahr konnte er seine Raten an die Bank nicht bedienen, die Bank hat nun die Versteigerung anberaumt. Man versucht zwar noch den freihändigen Verkauf aber:
wenn die Bank nach Verkauf oder Versteigerung Ihre Schuld abgeschöpft hat (ca. 53000.- Euro), wie verhält es sich mit dem Rest? Wird dann wieder zu halbanteilen aufgeteilt? Das Wäre sehr ungerecht, denn dann würde der Lbg. trotz Versagens noch mit Profit zu Lasten meiner Großmutter davon kommen. ODer gibt es hier GEsetze oder zivilrechtliche Urteile, die genau diesen fall regeln? (der eine hatte der Geld der andere hat es vergeigt).

Vielen Dank!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.03.2012
20:59 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 11.03.2012
21:09 Uhr

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Beantwortet am 11.03.2012 21:09 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4211

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Zivilrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Sofern nach einem Verkauf des Objektes und der Tilgung der Schuld bei der Bank ein Guthaben verbleibt, kommt dieses allein der Großmutter zugunsten.

Der Lebensgefährte wird an einem Guthaben nicht beteiligt.

Der Lebensgefährte haftet grundsätzlich auch allein auf den Kredit. Da allerdings die Immobilie im Rahmen der Grundschuld für diese Verbindlichkeit haftet, sind wir jetzt in dieser misslichen Lage ...



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