| Kategorie: Wirtschaftsrecht |
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| Frage: Nötigung bei Leistungseinstellung wenn offene Rechnung nicht beglichen? |
| Einsatz: € 30,00 |
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Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
Sehr geehrte Damen und Herren, |
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| Antwort |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
danke für Ihre Anfrage. Sie haben sich nach Ihrer Schilderung nicht strafbar gemacht.Auch kann ich keine vertragliche Verpflichtung in Bezug auf den Abgabetermin erkennen. Bei Unklarheiten fragen Sie bitte nach. Mit freundlichem Gruß Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt |
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