Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Vertragsrecht"

Weiterbenutzung vom Firmennamen

Gefragt am 10.11.2010
13:20 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3785

 

Am 14.09.2009 ist ein Vertrag über die Errichtung einer
Gesellschaft bürgerichen Rechts geschlossen worden.
Der Name der Gesellschaft ist (bleibt hier anonym).
Der Name besteht aus 2 Anfangsbuchstaben des jeweiligen
Gründers.
(bleibt hier anonym).
Die Gesellschaft ist zum 09.11.2010 aufgelöst worden.
Dürfen die anderen Gesellschafter den Namen
(bleibt hier anonym) ohne meine ausdrückliche und
schriftliche Zustimmung weiterführen ??
Darf ich die Weiternutzung des Namen dieser Gesellschaft
mit Einstweiliger Verfügung verbieten lassen ?

Beste Grüße,

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 10.11.2010
13:20 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 10.11.2010
13:38 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 10.11.2010 13:38 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3785

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Vertragsrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Soweit sich diesbezüglich keine Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag finden, darf der Name nicht ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung weiter verwendet werden.

Sie können daher auch die Nutzung des Namens untersagen lassen.

Allerdings können Sie auch versuchen, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen und bieten den anderen Parteien gegen eine Abstandszahlung an, den Namen nutzen zu dürfen ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Vertragsrecht"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 32 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Vertragsrecht"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung