Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Vertragsrecht"

Was zählt zur gewöhlichen Instandhaltung bis gebäudeübergabe ?

Gefragt am 16.11.2009
11:41 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4869

 

Hauskauf zum 01.03.2010, als Datum der Übergabe gilt der 28.10.2010.
Kaufpreiszahlung erfolgte zum 31.10.2009, Grundbucheintrag erfolgt auch schin in diesen tag.Auflassungsvormerkung bereits vorgenommen.Bis zum 28.02.2010 gilt nicht Miet-oder sonstiges Nutzungsverhältnis des Verkäufers sondern ausschliesslich die Stundung des Herausgabe-und Räumungsanspruches.Übergabetag ist Verrechnungstag. Mit dem Übergabetag gehen alle rechte, pflichetn etc. auf Käufer über.
Zur gewöhnlichen Instandhaltung bleibt bis Übergabetag Verkäufer verspflichet.

Und nun zu meiner eigentlichen Frage : Im Dachstuhl wurden Holzwürmer entdeckt ( laut Verkäufer waren diese vorher nicht da )- wer ist für die Beseitigung zuständig ???

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 16.11.2009
11:41 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 16.11.2009
11:46 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 16.11.2009 11:46 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4869

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Vertragsrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellte Frage beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Hier ist wohl davon auszugehen, dass die Holzwürmer schon länger in dem Dachstuhl vorhanden sind. Diese werden nicht erst kurzfristig „eingezogen“ sein, so dass hier der Verkäufer haftet.

Die Holzwürmer stellen einen Mangel dar. Sie haben daher das Ihnen zustehende gesetzliche Gewährleistungsrecht. Sie können vom Verkäufer die Beseitigung des Mangels verlangen oder eine entsprechende Kaufpreisminderung.

Sie können den Mangel auch selbst beseitigen und die Kosten dem Verkäufer in Rechnung stellen ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Vertragsrecht"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 22 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Vertragsrecht"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung