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Verkauf privat zu privat über eBay

Gefragt am 09.05.2011
07:53 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4085 | Bewertung 4.3/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe vergangene Woche ein Bett in Ebay versteigert.
Nach 6 Tagen (diese We) meldete sich der Käufer, dass er das Bett nicht abholen möchte, da es ihm zu weit ist, da er dachte das es sich um das Denkendorf bei Stuttgart handle. Ich hatte das Bett auch in der Zeitung und habe am Montag nach dem eBay-Verkauf zwei weiteren Interessenten abgesagt. Nun beruft er sich auf das 14-tägige Rücktrittsrecht.

Ist dies zulässig unter Privatpersonen? Muss er mir nicht zumindest die Auslagen erstatten? Was kann ich tun?

MfG

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 09.05.2011
07:53 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 09.05.2011
08:29 Uhr

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Beantwortet am 09.05.2011 08:29 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4085 | Bewertung 4.3/5

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Vertragsrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Es ist in Ihrem Fall ein wirksamer Kaufvertrag über das Bett geschlossen worden. Ein Rücktrittsrecht würde dem Käufer nur zustehen, wenn dies vertraglich vereinbart worden wäre (also z.B. in der Angebotsbeschreibung ausdrücklich angegeben worden wäre), wovon ich nicht ausgehe.

Der Käufer scheint sich dagegen auf das gesetzlich vorgesehene 14-tägige Widerrufsrecht (§ 312d BGB) zu beziehen ...



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