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Verbindliche Audi Bestellung

Gefragt am 08.06.2011
21:07 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4972

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich war heute bei einem Audihändler und habe eine Verbindliche Audi Bestellung abgeschlossen, da ich ein sehr gutes Angebot für einen Neuwagen erhalten habe. Der Neuwagen war nicht vor Ort und wird in den nächsten Tagen an den Händler überführt. Als ich im Internet recherchiert habe ist mir aufgefallen das es sich bei der von mir gewählten Variante nicht um einen Coupe (3 Türer) sondern um einen (5 Türer) handelt. Ich würde nun gerne sofort morgen mit dem Händler Kontakt aufnehmen und das Auto gerne als Coupe bestellen, natürlich weiß ich nicht ob es in dieser Variante verfügbar ist usw....

Ich schätze ich war etwas voreilig und habe der Finanzierung zugestimmt, man lernt eben nie aus :-0

Habe ich noch ein Rücktritsrecht oder gibt es hier keine Chance mehr ???

Ich habe nämlich im Vertrag unter Punkt V. Abnahme folgenden Satz entdeckt

"Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist"

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 08.06.2011
21:07 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 08.06.2011
21:36 Uhr

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Beantwortet am 08.06.2011 21:36 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4972

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Vertragsrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Sie sind grundsätzlich an abgeschlossene Verträge, auch an Kfz-Kaufverträge, gebunden. Eine allgemeine gesetzliche Rücktrittsmöglichkeit gibt es nicht. Ein Widerrufsrecht wurde seitens des Gesetzgebers nur für bestimmte Vertragsarten eingeräumt. So gibt es diese z.B. bei sog. Fernabsatzgeschäften, also Verträgen, die per Internet oder Telefon abgeschlossen wurden oder bei Haustürgeschäften. Wenn Sie jedoch in einem Laden einen Vertrag schließen, steht Ihnen grundsätzlich kein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht zu ...



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